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StartLokalesStuttgartBürgermeister Schairer begrüßt Neubürgerinnen und Neubürger

Bürgermeister Schairer begrüßt Neubürgerinnen und Neubürger

LokalesStuttgartBürgermeister Schairer begrüßt Neubürgerinnen und Neubürger
Einbürgerungsfeier im Rathaus – Zahl der Anträge steigt weiter

Stuttgart.|Insgesamt 2.260 Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben seit September 2017 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zur zweiten der beiden jährlich stattfindenden Einbürgerungsfeiern hat der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, am Freitag, 14. September, rund 600 Gäste im Großen Sitzungssaal des Rathauses begrüßt.

Bürgermeister Schairer sagte: „Mit ihrer Einbürgerung haben sie sich für die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben in unserem Land und in unserer Demokratie entschieden. Dafür danke ich Ihnen herzlich. Stuttgart ist gerade aufgrund seiner vielen Bürgerinnen und Bürger mit ausländischen Wurzeln eine weltoffene und tolerante Stadt mit einer großen kulturellen Vielfalt, auf die wir stolz sein können.“

Meiste Neubürger aus der Türkei, immer mehr Briten
Das Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, nimmt weiter zu. Im Gesamtjahr 2017 gab es 2374 Einbürgerungsanträge und 1994 Einbürgerungen. Zum Vergleich: 2016 wurden 2362 Anträge gestellt und 1894 Personen eingebürgert. Die meisten 2017 eingebürgerten Neubürger kommen aus der Türkei (272) gefolgt von Kroatien (156), Serbien (150), Griechenland (131) sowie dem Kosovo (125). Weitere häufige Herkunftsstaaten sind Italien (105), Bosnien-Herzegowina (104), Großbritannien (73) und die Ukraine (63).

Erstmals überhaupt tauchen die britischen Staatsangehörigen in der Top-10-Liste auf. So wurden von 2014 bis zur Brexit-Entscheidung im Juni 2016 von britischen Staatsangehörigen lediglich 13 Einbürgerungsanträge gestellt. Seither hat sich diese Zahl auf über 170 Anträge vervielfacht. Eingebürgert wurden inzwischen seit der Brexit-Abstimmung bis Anfang September diesen Jahres 122 Briten.

53 Prozent der neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind zwischen 20 und 40 Jahre alt. 18 Prozent sind unter 20, 24 Prozent zwischen 40 und 60 und 5 Prozent über 60 Jahre.

Voraussetzungen und Ablauf
Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger – bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger – rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine generelle Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen – wie beispielsweise der Irak und Afghanistan – oder wenn aktuell eine Asylanerkennung vorliegt.

Die Anträge werden von der Einbürgerungsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet. Die Behörde betreut und begleitet die Migranten auf ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Da Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migranten genauestens abgeklärt werden muss, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Antrag entschieden wird.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung gibt es unter www.stuttgart.de/einbuergerung.


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