8.3 C
Stuttgart
Samstag, 20. April , 2024

Rivalisierende Gruppierungen im Visier

Intensivierte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Polizei gegen...

Böblingen erhält Zuschlag für Landes-Musik-Festival 2028

Böblingen.| Am vergangenen Montag hat der Landesmusikverband...

Open-Air-Basar für Kindersachen

Das Anna Haag Mehrgenerationenhaus lädt ein zum...
StartLebenRatgeberHund verursacht Fahrradunfall: Hundehalter haftet

Hund verursacht Fahrradunfall: Hundehalter haftet

LebenRatgeberHund verursacht Fahrradunfall: Hundehalter haftet

Hunde sollte man anleinen, wenn Fahrradfahrer oder andere Personen gefährdet werden könnten. Besonders kritisch ist es, wenn mehrere Hunde zusammen unterwegs sind oder sich begegnen. Kommt es zu einem Jagdspiel zwischen den Tieren, haften alle Halter der beteiligten Hunde, wenn einer der Vierbeiner auf einen Radweg läuft und deshalb ein Radfahrer stürzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (10 U 4540/16) hin.

Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund der Rasse Retriever auf einen in der Nähe gelegenen Geh- und Radweg. Eine Radfahrerin musste deshalb abrupt abbremsen. Dabei stürzte sie und erlitt eine Schädelfraktur.

Der Fall ging vor Gericht, das sich mit der Frage beschäftigte, inwieweit neben der Halterin des Retrievers auch die Halterin eines Pudels für die Heilbehandlungskosten und den Verdienstausfall der Radfahrerin von über 40.000 Euro einzustehen hatte. Diese war mit ihrem Hund in der Nähe unterwegs, wobei sich die beiden Hunde zeitweise gegenseitig jagten. Laut Gerichtsurteil hätte sich die Halterin des Pudels an den Kosten beteiligen müssen, wenn der Retriever während des Jagdspiels auf den Radweg gelaufen wäre. Ein gegenseitiges Jagen von Hunden laufe nämlich naturgemäß unkontrolliert ab und erhöhe damit die Gefahr eines Unfalles. Daher müssten in einem solchen Fall alle Halter der beteiligten Hunde für die Unfallkosten anteilig aufkommen.

Der genaue Hergang konnte jedoch durch die Zeugen und den Sachverständigen nicht geklärt werden. Es sprach laut der Urteilsbegründung einiges dafür, dass sich der Pudel zum Zeitpunkt des Sturzes der Radfahrerin sitzend ausruhte. Die Halterin des Retrievers hatte daher den Schaden alleine zu tragen. Beide Hundehalterinnen waren im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaft der Halterin des Retrievers regulierte den Schaden, sodass diese nicht darauf sitzenblieb.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel