3.2 C
Stuttgart
Donnerstag, 25. April , 2024

100 fabrikneue „Stuttgarter Rössle“ zum sofortigen Verleih eingetroffen

Stuttgart.| Im Jahr 2022 ging das städtische...

E-Moped-Sharing der Stadtwerke Stuttgart kehrt zurück

240 neue stella-E-Mopeds verfügbar SWS intensivieren...

Richtfest am Neubau des Landratsamts Esslingen gefeiert

Der Bau des neuen Landratsamts-Gebäudes in den...
StartAktuellFeinstaubalarm in Stuttgart endet Montag

Feinstaubalarm in Stuttgart endet Montag

AktuellFeinstaubalarm in Stuttgart endet Montag

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Donnerstag, 5. April, zum siebten Mal im Jahr 2018 Feinstaubalarm ausgelöst. Es ist der elfte Alarm in der aktuellen Feinstaubalarm-Periode, die Mitte Oktober 2017 begann und bis Mitte April 2018 dauert.

Beginn: seit Samstag, 7. April, 0.00 Uhr für den Autoverkehr, seit Freitag, 6. April, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Ende: Der Feinstaubalarm endet am Montag, 9. April, um 24 Uhr.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) noch bis einschließlich Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Bis dahin kann die Konzentration von Feinstaub, aber auch Stickstoffdioxid in Stuttgart stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2018.


 

Weitere Artikel

Beliebte Artikel