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Dienstaufsichtsbeschwerde der IG Fernwärme Böblingen e.V. gegen Oberbürgermeister Lützner zurückgewiesen

LokalesBöblingen / SindelfingenDienstaufsichtsbeschwerde der IG Fernwärme Böblingen e.V. gegen Oberbürgermeister Lützner zurückgewiesen
„Kein Fehlverhalten vorzuwerfen“
Böblingen.| Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Wolfgang Lützner zurückgewiesen und die Vorwürfe als nicht begründet bewertet. Eingelegt hatte die Beschwerde der Vorsitzende der IG Fernwärme Böblingen e.V., Klaus Gödde. Vorgeworfen wurde OB Lützner, einen Gemeinderatsbeschluss zur Senkung der Konzessionsabgabe Fernwärme für die Stadtwerke Böblingen nicht umgesetzt zu haben.

Zu prüfen hatte das Regierungspräsidium in diesem Zusammenhang, ob konkrete Gesetzesverstöße zu erkennen sind. Nach Prüfung des Sachverhalts unter Berücksichtigung einer Stellungnahme von OB Lützner entschied das Regierungspräsidiums Stuttgart folgendermaßen:

Die Erwägungen von OB Lützner sind „rechtlich nicht zu beanstanden und die Vorwürfe gegen ihn nicht begründet“. Bei seiner Entscheidung war nämlich einzubeziehen, dass bei Bestimmung der Höhe der Konzessionsabgabe Vorgaben zu berücksichtigen sind, die derzeit Gegenstand eines Verfahrens bei der Landeskartellbehörde sind. Das Vorgehen, hier zunächst die Entscheidung der Landeskartellbehörde abzuwarten, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Das Regierungspräsidium führt weiter aus: „Dem Oberbürgermeister ist auch keine Untätigkeit vorzuwerfen, da das Verfahren mit der Landeskartellbehörde läuft und von der Stadtverwaltung zügig betrieben wurde. Die Gesamtverfahrensdauer beruht auf Gründen außerhalb der städtischen Sphäre und kann dem Oberbürgermeister nicht zugerechnet werden. Eine „blinde“ Vollzugspflicht eines früher gefassten Beschlusses existiert nicht. […] Im Übrigen hat Oberbürgermeister Lützner die Fraktionen  des Gemeinderates beteiligt und auch die Einwohnerschaft zwischenzeitlich informiert“.

Eine Missachtung der Gemeindeordnung, wie ihm von der IG Fernwärme Böblingen e.V. vorgeworfen, liegt daher nicht vor. Dem Oberbürgermeister ist „in dieser Sache kein Fehlverhalten vorzuwerfen“, so das Regierungspräsidium abschließend.


 

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