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StartLebenRatgeberWertminderung bei zu hellhörigen Schlafzimmern

Wertminderung bei zu hellhörigen Schlafzimmern

LebenRatgeberWertminderung bei zu hellhörigen Schlafzimmern

Sind in einer neu errichteten Wohnanlage Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum vorhanden, können die davon betroffenen Eigentümer vom Bauträger einen Ausgleich für die Wertminderung ihrer Wohnung verlangen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München (9 U 4327/15) hin.

Normalerweise können nicht einzelne Wohnungseigentümer den Bauträger verklagen, die Mängel zu beseitigen. Vielmehr müssen die Eigentümer koordiniert vorgehen und dies in einer Eigentümerversammlung beschließen. Ist jedoch eine Beseitigung der Mängel nicht möglich, können die davon betroffenen Eigentümer vom Bauträger einen Ausgleich für die Wertminderung ihrer Wohnung verlangen.

Im entschiedenen Fall waren in einem Neubau die Schlafzimmer in einzelnen Wohnungen zu hellhörig, weil die verwendeten Ziegel ungünstige Schwingungseigenschaften hatten. Der Mangel am gemeinschaftlichen Eigentum konnte nicht beseitigt werden, da die angebotene nachträgliche Schalldämmung des Bauträgers zu einer Verkleinerung der Räume geführt hätte. Die Eigentümer von drei Wohnungen verklagten daher den Bauträger, ihnen einen Ausgleich für die Mängel zu zahlen. Das Gericht entschied, dass die betroffenen Eigentümer auch ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer berechtigt seien, vom Bauträger einen Ausgleich für den geringeren Wert ihrer Wohnungen zu verlangen.

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