6.1 C
Stuttgart
Freitag, 29. März , 2024

Lehrfahrten als Leerfahrten

Ausbildung der Triebfahrzeugführer auf den neuen Fahrzeugen...

Umstellung auf Sommerzeit: Wie fahren Bus und Bahn?

Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf...

Die Mobilität der Zukunft gestalten

Die Stadt Ostfildern will die Mobilitätswende voran...
StartLebenRatgeberWer darf den Hund behalten?

Wer darf den Hund behalten?

LebenRatgeberWer darf den Hund behalten?

Wenn sich Ehegatten nach ihrer Trennung um gemeinsame Hunde streiten und nicht einig werden, können sie das Familiengericht anrufen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Konzerns Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (10 UF 1249/16) hin.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau beim Auszug das gemeinsame Auto und sechs Hunde mitgenommen. Ihr Mann rief das Familiengericht an und verlangte das Auto und zwei Hunde für sich. Während des Verfahrens einigten sie sich wegen des Autos und anderer Gegenstände, stritten aber über den Verbleib der Hunde erbittert weiter. Das Familiengericht entschied, dass sämtliche Hunde bei der Frau bleiben durften. Nach Beschwerde des Mannes bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg die Entscheidung.

Laut dem Gericht standen die strittigen beiden Hunde, die die Ehegatten während ihrer Ehe angeschafft hatten, in ihrem gemeinsamen Eigentum. Damit konnte das Gericht sie einem der Ehegatten zuweisen. Allerdings seien die für die Zuweisung von Haushaltsgegenständen geltenden Kriterien nicht anwendbar, da es üblicherweise darauf ankomme, inwieweit ein Ehegatte die Gegenstände für seinen Haushalt benötige. Bei Hunden sei dagegen in erster Linie maßgeblich, welcher Ehegatte am stärksten an den Hunden hängt. Dies ergebe sich in der Regel daraus, wer sich seither überwiegend um die Hunde gekümmert hat. Da beide Ehegatten große Hundeliebhaber waren, orientierte sich das Gericht am Wohl der Hunde. Dabei stellte es darauf ab, dass die Hunde im Rudel lebten und bereits durch die Trennung der Ehegatten und den zwischenzeitlichen Tod von drei Hunden eine einschneidende Änderung durchstehen mussten. Eine Trennung der drei verbliebenen Hunde und ein erneuter Wechsel des Umfelds und der Bezugspersonen würde sie zusätzlich belasten. Daher sei es nach Ansicht des Gerichts am besten für sie, wenn sie im aktuellen Umfeld beieinander blieben.

Weitere Artikel

Beliebte Artikel