{"id":174324,"date":"2024-08-16T16:13:26","date_gmt":"2024-08-16T15:13:26","guid":{"rendered":"https:\/\/die-webzeitung.de\/ludwigsburg\/?p=174324"},"modified":"2024-08-16T16:14:19","modified_gmt":"2024-08-16T15:14:19","slug":"ueberlassung-der-wohnung-nach-scheidung-kann-teuer-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/die-webzeitung.de\/ludwigsburg\/2024\/08\/16\/ueberlassung-der-wohnung-nach-scheidung-kann-teuer-werden\/","title":{"rendered":"\u00dcberlassung der Wohnung nach Scheidung kann teuer werden"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Nutzt jemand nach der Scheidung die zuvor gemeinsam mit der geschiedenen Gattin oder dem geschiedenen Gatten bewohnten vier W\u00e4nde, ohne daf\u00fcr Miete zu bezahlen, kann das bei einem sp\u00e4teren Verkauf steuerliche Konsequenzen haben. Denn der Gewinn aus einer Ver\u00e4u\u00dferung der Immobilie wird unter bestimmten Umst\u00e4nden steuerpflichtig. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verweist die W\u00fcstenrot Bausparkasse (Urteil vom 14. November 2023, IX R 10\/22).<br \/>\n<\/strong><br \/>\nIm konkreten Fall zog ein Ehemann aus der im Familienbesitz befindlichen Eigentumswohnung aus. Diese hatte er zuvor zusammen mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern bewohnt. Die Ehegatten lie\u00dfen sich scheiden und vereinbarten, dass die Frau und die minderj\u00e4hrigen Kinder nach der Scheidung die Eigentumswohnung unentgeltlich weiter nutzen konnten. Gleichzeitig \u00fcbertrug die geschiedene Ehefrau ihre Eigentumsanteile an der Immobilie auf ihren ehemaligen Mann. Dieser \u00fcbernahm im Gegenzug s\u00e4mtliche Darlehensverbindlichkeiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach der Scheidung bewohnten die Frau und die Kinder insgesamt vier Jahre lang die besagte Eigentumswohnung, zogen danach aber aus. Im Anschluss verkaufte der fr\u00fchere Ehemann als alleiniger Eigent\u00fcmer die Wohnung und erzielte f\u00fcr den von seiner vormaligen Gattin \u00fcbernommenen Eigentumsanteil einen Verkaufsgewinn in H\u00f6he von rund 156.000 Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Laut \u00a7 23 des Einkommensteuergesetzes sind Gewinne aus dem Verkauf von Grundst\u00fccken und darauf befindlichen Geb\u00e4uden innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Erwerb steuerpflichtig. Entsprechend veranlagte das Finanzamt den anteiligen Gewinn aus dem Verkauf der Eigentumswohnung als steuerpflichtiges privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft und verlangte daf\u00fcr Steuern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit war der fr\u00fchere Ehemann nicht einverstanden. Er klagte gegen die Entscheidung des Fiskus und argumentierte, die Eigentumswohnung sei im Zuge seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen an seine Kinder \u00fcberlassen worden. Damit sei die vom Einkommensteuergesetz vorgesehene Steuerbefreiung f\u00fcr selbst genutzte Immobilien anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Nutzung durch die eigenen Kinder gelte. Die Tatsache, dass die Wohnung gleichzeitig durch die Mutter seiner Kinder genutzt wurde, w\u00fcrde sich zwangsl\u00e4ufig aus der notwendigen Betreuung der Kinder ergeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der BFH schloss sich dieser Argumentation nicht an. Die Steuerbefreiung sei auf Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne von selbst genutzten Immobilien beschr\u00e4nkt. Sie h\u00e4tte tats\u00e4chlich auch gegolten, wenn es <strong>ausschlie\u00dflich<\/strong> um eine \u00dcberlassung an die eigenen Kinder gegangen w\u00e4re, denen gegen\u00fcber der Vater zu Unterhalt verpflichtet ist. Die Nutzung der Wohnung durch die Mutter der Kinder ist laut Gericht jedoch nicht steuerbefreit, weil nach der Scheidung keine famili\u00e4re Gemeinschaft der fr\u00fcheren Eheleute mehr besteht. Der erzielte Gewinn durch den Verkauf der Immobilie sei somit anteilig zu versteuern.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nutzt jemand nach der Scheidung die zuvor gemeinsam mit der geschiedenen Gattin oder dem geschiedenen Gatten bewohnten vier W\u00e4nde, ohne daf\u00fcr Miete zu bezahlen, kann das bei einem sp\u00e4teren Verkauf steuerliche Konsequenzen haben. Denn der Gewinn aus einer Ver\u00e4u\u00dferung der Immobilie wird unter bestimmten Umst\u00e4nden steuerpflichtig. 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