{"id":172276,"date":"2024-02-01T17:18:42","date_gmt":"2024-02-01T16:18:42","guid":{"rendered":"https:\/\/die-webzeitung.de\/ludwigsburg\/?p=172276"},"modified":"2024-02-01T17:18:42","modified_gmt":"2024-02-01T16:18:42","slug":"foerderungen-fuer-neue-heizungen-und-andere-energetische-einzelmassnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/die-webzeitung.de\/ludwigsburg\/2024\/02\/01\/foerderungen-fuer-neue-heizungen-und-andere-energetische-einzelmassnahmen\/","title":{"rendered":"F\u00f6rderungen f\u00fcr neue Heizungen und andere energetische Einzelma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Novellierte BEG-F\u00f6rderung: Ab 27. Februar k\u00f6nnen Antr\u00e4ge gestellt werden<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\"><strong>So viel Geld vom Staat gibt es k\u00fcnftig f\u00fcr neue Heizungen und andere energetische Einzelma\u00dfnahmen<\/strong><\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\"><strong>Zukunft Altbau informiert \u00fcber die verschiedenen S\u00e4tze der BEG-F\u00f6rderung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab dem 27. Februar 2024 k\u00f6nnen Hauseigent\u00fcmerinnen und Hauseigent\u00fcmer wieder Antr\u00e4ge f\u00fcr die finanzielle F\u00f6rderung von Heizungsanlagen stellen: Neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen, werden k\u00fcnftig mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gef\u00f6rdert. Die f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro f\u00fcr die eigengenutzte Wohneinheit. F\u00fcr den Heizungstausch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus sind daher bis zu 21.000 Euro F\u00f6rderung drin. F\u00fcr Holzheizungen mit besonders wenig Staubemissionen kommt noch ein Bonus von pauschal 2.500 Euro hinzu. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-W\u00fcrttemberg gef\u00f6rderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Heizungsf\u00f6rderung wird in den meisten F\u00e4llen \u00fcber die F\u00f6rderbank KfW abgewickelt. Die F\u00f6rderbausteine sind Teil der Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr effiziente Geb\u00e4ude \u2013 Einzelma\u00dfnahmen (BEG-EM). Andere Einzelma\u00dfnahmen, etwa eine W\u00e4rmed\u00e4mmung oder neue Fenster, werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gef\u00f6rdert \u2013 eine Ausnahme gibt es f\u00fcr die Heizungsoptimierung bei Biomasseheizungen. Inklusive der F\u00f6rderung f\u00fcr Gesamtsanierungen stehen rund 17 Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fragen rund um die F\u00f6rderung der energetischen Sanierung beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an <a href=\"mailto:beratungstelefon@zukunftaltbau.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">beratungstelefon@zukunftaltbau.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer im Rahmen der F\u00f6rderung von Einzelma\u00dfnahmen eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien anschafft, erh\u00e4lt k\u00fcnftig eine Grundf\u00f6rderung von 30 Prozent der Kosten. Entscheidet man sich f\u00fcr eine W\u00e4rmepumpe, die als W\u00e4rmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein nat\u00fcrliches K\u00e4ltemittel verwendet, bekommt man einen Effizienz-Bonus von zus\u00e4tzlich 5 Prozentpunkten. Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer mit einem zu versteuernden Bruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, k\u00f6nnen mit weiteren 30 Prozent Zuschuss rechnen, dem sogenannten Einkommens-Bonus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Grundf\u00f6rderung plus Einkommens-Bonus plus Klimageschwindigkeits-Bonus<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von H\u00e4usern und Wohnungen, die ihre ineffiziente Heizung innerhalb der n\u00e4chsten vier Jahre austauschen, erhalten zus\u00e4tzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Konkret gibt es den Bonus, wenn eine funktionst\u00fcchtige \u00d6l-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird oder beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Um den Bonus f\u00fcr eine neue Biomasseheizung zu bekommen, muss diese mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserw\u00e4rmepumpe erg\u00e4nzt werden. Das vermeidet das Verbrennen von Biomasse im Sommer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Bonus ist ebenfalls nur f\u00fcr selbstgenutztes Eigentum vorgesehen, Vermieterinnen und Vermieter k\u00f6nnen ihn nicht nutzen. Der Bonus sinkt ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2.500 Euro f\u00fcr Biomasseheizungen, die wenig Staub aussto\u00dfen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eDie Zusch\u00fcsse lassen sich addieren, es gilt jedoch eine H\u00f6chstgrenze von 70 Prozent\u201c, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. \u201eEine Ausnahme gibt es f\u00fcr Holzkessel, die nicht mehr als 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter aussto\u00dfen: Hier kommt zus\u00e4tzlich ein Zuschuss von pauschal 2.500 Euro hinzu. Die maximale F\u00f6rderh\u00f6he f\u00fcr ein Einfamilienhaus liegt daher bei 23.500 Euro, der H\u00f6chstbetrag bei der Heizungsf\u00f6rderung.\u201c Wichtig: die M\u00f6glichkeit zur j\u00e4hrlich neuen Antragsstellung gilt bei der Heizung nicht mehr: F\u00f6rdermittel k\u00f6nnen f\u00fcr jede Immobilie nur noch einmal f\u00fcr insgesamt bis zu 30.000 Euro Investitionskosten in Anspruch genommen werden. Die F\u00f6rderung bis zu dieser Grenze kann allerdings auch \u00fcber mehrere aufeinanderfolgende F\u00f6rderantr\u00e4ge aufgeteilt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Mehrparteienh\u00e4usern gibt es abweichende F\u00f6rderregeln. F\u00fcr die erste Wohneinheit innerhalb solcher Geb\u00e4ude liegen die f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten beim Heizungstausch bei 30.000 Euro. F\u00fcr jede weitere Wohneinheit fallen die f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten niedriger aus. F\u00fcr die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Die maximalen f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten f\u00fcr ein beispielhaftes Mehrparteienhaus mit zehn Wohneinheiten betragen daher insgesamt 137.000 Euro \u2013 30.000 plus f\u00fcnfmal 15.000 plus viermal 8.000 Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vermieterinnen und Vermieter erhalten lediglich die Grundf\u00f6rderung von 30 Prozent. Hinzu k\u00f6nnen noch die m\u00f6glichen f\u00fcnf Prozentpunkte Effizienz-Bonus f\u00fcr W\u00e4rmepumpen und pauschal die 2.500 Euro Zuschlag f\u00fcr emissionsarme Biomassekessel kommen. Die F\u00f6rderung bel\u00e4uft sich daher auf bis zu 11.500 Euro f\u00fcr die erste Wohneinheit. Die Vermietenden d\u00fcrfen nur die realen Kosten der neuen Heizung umlegen, also den Preis der Heizung abz\u00fcglich der F\u00f6rderung. So wird der Anstieg der Miete durch energetische Sanierungen ged\u00e4mpft. Vermietende k\u00f6nnen aktuell noch keine F\u00f6rderantr\u00e4ge stellen, dies wird erst im Verlauf des Jahres 2024 m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Welche Heizungen gef\u00f6rdert werden<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die f\u00f6rderf\u00e4higen Heizsysteme sind der Anschluss an ein W\u00e4rmenetz, eine W\u00e4rmepumpe, eine Hybridheizung, eine Brennstoffzellenheizung sowie eine automatisch betriebene Pellet- oder Scheitholzheizung. Auch Solarthermieanlagen werden gef\u00f6rdert, als alleinige Heizungstechnologie reichen sie aber nicht aus, um die vom Geb\u00e4udeenergiegesetz (GEG) geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien zu erf\u00fcllen. Wichtig zu wissen: \u201eIn W\u00e4rmenetzgebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird ausschlie\u00dflich der Anschluss an das W\u00e4rmenetz und nicht die Errichtung von Einzelheizungen gef\u00f6rdert\u201c, erkl\u00e4rt Frank Hettler. \u201eDies betrifft derzeit zwar noch wenige Gebiete, k\u00f6nnte aber k\u00fcnftig an Bedeutung gewinnen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine weitere f\u00f6rderf\u00e4hige Option ist eine auf 100 Prozent Wasserstoff umr\u00fcstbare Gasheizung. Bei wasserstofff\u00e4higen Gasheizungen sind jedoch nur die Mehrkosten f\u00f6rderf\u00e4hig, die die Anlage \u201eH2-ready\u201c machen. Das mindert den Zuschuss erheblich \u2013 zumal Wasserstoffheizungen eine sehr ungewisse Zukunft haben. Nicht gef\u00f6rdert werden reine Gas- und \u00d6lheizungen. Bei Hybridheizungen gibt es k\u00fcnftig nur noch eine finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr den erneuerbaren Teil. Die Kombination Gasheizung und W\u00e4rmepumpe erh\u00e4lt also nur noch einen Zuschuss f\u00fcr die W\u00e4rmepumpe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Neues Verfahren: Erst Vertrag, dann Antrag, dann Umsetzung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch das Antragsverfahren wurde ge\u00e4ndert. Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Dies war zuvor erst nach der F\u00f6rderzusage m\u00f6glich. Der Vertrag muss durch eine entsprechende Klausel r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen, falls keine F\u00f6rderung bewilligt wird. F\u00f6rdervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das geplante Datum der Umsetzung enth\u00e4lt. Damit sollen Antragsstellungen auf Vorrat verhindert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 1. Februar 2024 k\u00f6nnen sich Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer im Kundenportal \u201eMeine KfW\u201c registrieren, wenn sie f\u00fcr ein konkretes Vorhaben einen Antrag stellen m\u00f6chten. Zukunft Altbau empfiehlt: F\u00fcr eine gewisse \u00dcbergangszeit kann man bereits jetzt mit dem Heizungstausch starten, bevor der F\u00f6rderantrag gestellt ist. Der F\u00f6rderantrag zu den neuen Konditionen wird dann einfach nachtr\u00e4glich gestellt. Bis dahin muss auch keine entsprechende Klausel im Vertrag mit dem Fachunternehmen enthalten sein. Diese Sonderregelung ist befristet und gilt nur f\u00fcr Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Das soll sicherstellen, dass man auch vor dem 27. Februar von den Zusch\u00fcssen profitieren kann. Nach Ablauf der \u00dcbergangsregelung m\u00fcssen F\u00f6rderantr\u00e4ge vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Dann ist die aufl\u00f6sende oder aufschiebende Bedingung in dem Vertrag Pflicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Antragstellung gibt es ebenfalls \u00c4nderungen: Seit dem 1. Januar 2024 ist die F\u00f6rderbank KfW f\u00fcr die Zuschussvergabe f\u00fcr den Heizungstausch zust\u00e4ndig. Bislang war das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zust\u00e4ndig. Nur f\u00fcr den Bau von Geb\u00e4udenetzen, mit denen bis zu 16 Geb\u00e4ude versorgt werden \u2013 sowie f\u00fcr Ma\u00dfnahmen an der Geb\u00e4udeh\u00fclle, also D\u00e4mmma\u00dfnahmen und neue Fenster, der Anlagentechnik au\u00dfer der Heizung und der Heizungsoptimierung \u2013 verbleibt die F\u00f6rderabwicklung beim BAFA.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Weitere Einzelma\u00dfnahmenf\u00f6rderung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr weitere Effizienzma\u00dfnahmen gibt es ebenfalls Zusch\u00fcsse, beispielsweise f\u00fcr die D\u00e4mmung der Geb\u00e4udeh\u00fclle und den Einbau einer L\u00fcftungsanlage. Der F\u00f6rdersatz betr\u00e4gt weiterhin bis zu 20 Prozent: Der Grundf\u00f6rdersatz liegt bei 15 Prozent, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommen f\u00fcnf Prozentpunkte Bonus hinzu. Die bis zu 20 Prozent F\u00f6rderung gelten auch f\u00fcr die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, wie beispielsweise den hydraulischen Abgleich. Bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen betr\u00e4gt die F\u00f6rderung sogar 50 Prozent. Die maximal f\u00f6rderf\u00e4higen Ausgaben f\u00fcr Effizienzma\u00dfnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die H\u00f6chstgrenzen der f\u00f6rderf\u00e4higen Ausgaben f\u00fcr den Heizungstausch und weitere Effizienzma\u00dfnahmen k\u00f6nnen addiert werden. F\u00fcr ein Einfamilienhaus oder f\u00fcr die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gilt daher eine H\u00f6chstgrenze der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten von 90.000 Euro, wenn die Heizung getauscht und eine oder mehrere Effizienzma\u00dfnahmen mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgef\u00fchrt werden. Bislang betrugen die maximal f\u00f6rderf\u00e4higen Ausgaben f\u00fcr alle durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen am Geb\u00e4ude 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, unterst\u00fctzt ein neu eingef\u00fchrter Erg\u00e4nzungskredit \u00fcber 120.000 Euro je selbstgenutzter Wohneinheit die Finanzierung. Der Staat senkt zus\u00e4tzlich die Zinsen um maximal 2,5 Prozent f\u00fcr diejenigen Geb\u00e4udeeigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmer, deren zu versteuerndes Einkommen 90.000 Euro im Jahr nicht \u00fcberschreitet. Der F\u00f6rderkredit wird nach Vorlage einer Zuschusszusage (KfW) beziehungsweise eines Zuwendungsbescheids (BAFA) \u00fcber die Hausbank beantragt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>F\u00f6rderung auch im Rahmen einer Komplettsanierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch im Rahmen einer Komplettsanierung auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses gibt es f\u00fcr neue Heizungen Geld vom Staat. Der Zuschuss f\u00fcr die Gesamtsanierung betr\u00e4gt unver\u00e4ndert maximal 45 Prozent. Hier liegen die f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 67.500 Euro F\u00f6rderung gibt es hier also je Wohneinheit. Alternativ zur Einzelma\u00dfnahmenf\u00f6rderung \u00fcber die KfW oder BAFA ist auch weiterhin die steuerliche Beg\u00fcnstigung nach Einkommenssteuerrecht m\u00f6glich. Die Steuerlast sinkt dann \u00fcber drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, was bei maximal anrechenbaren Kosten von 200.000 Euro insgesamt 40.000 Euro Steuervorteil bringt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die BEG-EM-F\u00f6rderrichtlinie wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnh\u00e4usern gibt es auf <a href=\"http:\/\/www.zukunftaltbau.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.zukunftaltbau.de<\/a>.<br \/>\nZukunft Altbau informiert Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Wohnh\u00e4usern und Geb\u00e4uden neutral \u00fcber den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei f\u00fcr eine qualifizierte und ganzheitliche Geb\u00e4udeenergieberatung. Das vom Ministerium f\u00fcr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-W\u00fcrttemberg gef\u00f6rderte Informationsprogramm ber\u00e4t gewerkeneutral, fach\u00fcbergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-W\u00fcrttemberg umgesetzt.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Novellierte BEG-F\u00f6rderung: Ab 27. Februar k\u00f6nnen Antr\u00e4ge gestellt werden So viel Geld vom Staat gibt es k\u00fcnftig f\u00fcr neue Heizungen und andere energetische Einzelma\u00dfnahmen Zukunft Altbau informiert \u00fcber die verschiedenen S\u00e4tze der BEG-F\u00f6rderung Ab dem 27. 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