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Faschingsumzug am 1. März in Waiblingen

LokalesWaiblingenFaschingsumzug am 1. März in Waiblingen

Das gilt es für den Bus- und Autoverkehr zu beachten: Von 13 Uhr an Alter Postplatz gesperrt

Waiblingen.| Die untere Bahnhofstraße, die Kreuzung Alter Postplatz und die Innenstadt sind wegen des Faschingsumzugs am Samstag, 1. März 2025, durch die Waiblinger Innenstadt von etwa 13 Uhr bis 18.30 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Es wurden zudem besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Die Buslinien verkehren in diesem Zeitraum über die Devizesstraße und die Jesistraße über die Alte Bundesstraße und nutzen die Kreuzung am Hallenbad für die Fahrt in beide Richtungen.

Haltestellen entfallen

Folgende Haltestellen aller Linien entfallen ersatzlos: Obere Bahnhofstraße, Blumenstraße, Fröbelstraße, Hausgärten, Hochwachtturm, Marktgasse, Querspange, Rathaus, Schmidener Straße, Stadtmitte/Alter Postplatz, Schwanen.
Außerdem entfallen auf der Linie 218 Richtung Bahnhof: Untere Mayenner Straße, Seniorenzentrum, Friedhof, Schwabstraße, Emil-Münz-Straße, Arge/Post, Devizesstraße. Bei der Linie 211 in Fahrtrichtung Stetten entfallen die Haltestellen Blumenstraße, Untere Mayenner Straße und Stauferschule. Die Umleitung erfolgt ab Bahnhof über die Devizesstraße zur Jesistraße.
Entsprechende Fahrgastinformationen können den Aushängen an den Haltestellen entnommen werden.

Öffentliche Parkplätze gesperrt

Das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen „Querspange“ und in der Bahnhofstraße, Untere Lindenstraße, Fronackerstraße, Am Stadtgraben, Weingärtner Vorstadt, Kurze Straße und Beinsteiner Tor ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der hierfür aufgestellten Haltverbotsschilder gebeten.

Zufahrten zu den Parkgaragen nicht möglich

Die Zu- und Ausfahrt zur Marktgarage, Tiefgarage „Rewe“ (Querspange) und zur Volksbank Tiefgarage ist in der Zeit von 13 Uhr bis ca. 18.30 Uhr nicht möglich.

Ausnahmegenehmigung für Anwohner

Anwohner im genannten Bereich, die über einen privaten Stellplatz verfügen, erhalten bei der Geschäftsstelle der Parkierungsgesellschaft, Scheuerngasse 2, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.


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