Seit Kurzem gibt es eine wichtige Änderung, die Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland betrifft: Das bekannte M+S-Symbol hat seine Bedeutung zur Kennzeichnung von Winterreifen verloren, wie die Württembergische Versicherung erläutert.
PKW- und LKW-Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden sollen, müssen jetzt über das sogenannte Alpine-Symbol verfügen. Die bisher gültige M+S-Kennzeichnung (für „Matsch und Schnee“) wird von der Polizei in dieser Herbst- und Wintersaison nicht mehr akzeptiert.
Das Alpine-Symbol zeigt einen Berg mit einer Schneeflocke in der Mitte und steht dafür, dass ein Reifen bestimmte Wintertests bestanden hat. Reifen, die nur das M+S-Symbol haben, gelten nicht mehr als wintertauglich. Wer also im Schnee oder bei Glatteis noch mit alten M+S-Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Für die ordnungsgemäße Bereifung von Kraftfahrzeugen mit Winterreifen ist neben Fahrerin oder Fahrer auch die Fahrzeughalterin oder der -halter verantwortlich.
Ausgenommen von der Pflicht, bei entsprechender Witterung zugelassene Winterreifen zu fahren, sind einspurige Kraftfahrzeuge, Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und einige Spezialfahrzeuge. Fahrzeug-Anhänger gelten im Sinne des Gesetzgebers nicht als Kraftfahrzeug und sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.