Grillen nur an der Eselshütte erlaubt
Bietigheim-Bissingen.| Die Stadtverwaltung teilt mit, dass aufgrund der Trockenheit auf der gesamten Gemarkung der sog. Gemeingebrauch von Gewässern bis auf weiteres eingeschränkt wird und das Wasserschöpfen von Hand und das Abfüllen von Wasser zum Schutz der Feuchtbiotope und der dort lebenden Tiere und Pflanzen untersagt ist.
Es ist während der trockenen Sommermonate ab sofort verboten, Wasser zur Bewässerung oder zu sonstigen Zwecken aus den städtischen Quellen und Brunnen sowie aus den kleinen Bächen zu entnehmen.
Das Grillen an der Grillstelle „Eselshütte“ in Metterzimmern ist noch erlaubt, nicht jedoch das Anlegen und Nutzen von „wilden“ Grillstellen. Auch auf den Bolzplätzen der Stadt ist es grundsätzlich verboten Feuer zu machen und zu grillen. Da dieses Verbot jedoch wenig beachtet wird und aufgrund der aktuellen heiß-trockenen Wetterbedingungen die Brandgefahr stark erhöht ist, wird das Ordnungsamt verstärkt kontrollieren und Bußgelder verhängen.