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Donnerstag, 28. März , 2024

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Aufhebung der allgemeinen Aufstallungspflicht zum Monatsende

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Keine weiteren Fälle von Geflügelpest

Kreis Ludwigsburg.| Die Stallpflicht für Geflügel endet zum 1. April. Es wurden keine weiteren Fälle von Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg festgestellt.

Im Februar 2023 wurden drei Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg amtlich festgestellt. Daraufhin wurde durch eine Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel im Landkreis Ludwigsburg angeordnet. Die Anordnung gilt bis Ablauf des 31.03.2023. In der Zwischenzeit gab es keine weiteren Fälle von Geflügelpest. Auch in den benachbarten Stadt- und Landkreisen wurde die Geflügelpest nicht mehr nachgewiesen. Daher wird die Allgemeinverfügung zur landkreisweiten Aufstallungspflicht nicht verlängert. Geflügel kann daher ab 1. April 2023 wieder im Freien gehalten werden. Es gelten aber weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel, dass Geflügel und Futter vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden müssen.

Bei Fragen können sich Tierhalter an das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Tel. 07141 144-2031 wenden.


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