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Landratsamt kontrolliert Waffenbesitzer engmaschig

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Aufbewahrungskontrolle für 10.426 Waffen in der Zuständigkeit des Landkreises

Rems-Murr-Kreis.| Immer wieder sorgt ein unsachgemäßer Umgang mit Waffen für Schlagzeilen, und bei Razzien gegen „Reichsbürger“, bei denen kürzlich sogar ein Polizist angeschossen wurde, rückt die Verschärfung von Waffengesetzen in den Fokus.

Nachdem die Aufbewahrungskontrollen coronabedingt eingeschränkt waren, konnte die Waffenbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis im letzten Jahr wieder verstärkt kontrollieren. Bei den langjährigen Waffenbesitzern wurden bis zum Ende des ersten Quartals 2023 nun bis auf knapp 20 alle 1.596 Waffenbesitzer im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes (Rems-Murr-Kreis ohne Große Kreisstädte) mit insgesamt 10.426 Waffen überprüft. Die Quote der Beanstandungen war dabei erfreulich gering: So wurden im Jahr 2022 bei 340 Kontrollen lediglich eine mit mangelhaftem Ergebnis und zwei mit geringen Mängeln festgestellt.

Hinweise, die eine Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage stellten, gab es in einem Fall im April 2022: Hier lagen Kenntnisse vor, die auf Bestrebungen gegen die verfassungsgemäße Ordnung durch einen sogenannten Reichsbürger hindeuteten. Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde daraufhin umgehend vom Landratsamt widerrufen, und die Waffen mussten abgegeben werden.

„Schlagzeilen um die sogenannten Reichsbürger und der Missbrauch von Schusswaffen bereiten immer wieder große Sorgen. Wir räumen daher den regelmäßigen Kontrollen im Landkreis allerhöchste Priorität ein. Im Hinblick auf die steigende Zahl auch kleiner Waffenscheine, von denen es derzeit 1500 im Landkreis gibt, muss es das Ziel aller Beteiligten sein, dafür zu sorgen, dass Waffen nicht in den Besitz unzuverlässiger Personen gelangen. Unser Bestreben ist es, die bestehenden Gesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen auszuschöpfen. Denn jeder Missbrauch von Schusswaffen entfacht zwar eine politische Diskussion um schärfere Waffengesetze, aber ob und wann es zu Verschärfungen kommt, ist offen. Und letztlich helfen gesetzliche Verschärfungen auch nur dann, wenn sie auch kontrolliert und durchgesetzt werden können“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.

Information

Eine Aufbewahrungskontrolle kostet derzeit 64,50 Euro Grundgebühr inkl. einer Waffe oder eines Wechsellaufs. Pro weiterer Waffe oder weiterem Wechsellauf kommen jeweils 2,87 Euro hinzu.

Die Gebühr fällt unabhängig von Beanstandungen an, sie erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz.

Von den 10.426 im Landkreis kontrollierten Waffen sind 6.858 Langwaffen und 3.568 Kurzwaffen.

Sogenannte Kleine Waffenscheine erhält man ohne Bedürfnis. Er berechtigt den Besitzer allerdings lediglich, bestimmte Waffen wie etwa Schreckschusspistolen, die man ab 18 Jahren erlaubnisfrei erwerben kann, verdeckt mit sich zu führen (ausgenommen bei Veranstaltungen etc.).

Waffenscheine, also die Erlaubnis zum Führen von Waffen, erhalten im Prinzip nur Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die Geldtransporte durchführen.

Die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte, also die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen, sind vielfältig:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit (etwaige Eintragungen in Bundeszentralregister, Verfahrensregister, LKA und Landesverfassungsschutz dürfen nicht entgegenstehen)
  • persönliche Eignung (z.B. keine Alkohol-oder Drogenabhängigkeit, Demenz, psychische oder körperliche Einschränkung)
  • Sachkunde
  • nachgewiesenes Bedürfnis
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch Lieferschein eines ordnungsgemäßen Tresors.

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