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Verwaltungsgerichtshof weist Berufung der Bauträger zurück

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Stellungnahme der Stadt und der Wohnungsbau Ludwigsburg

Ludwigsburg.| Um ihre Mietwohnungen zu refinanzieren und preisgünstigen Wohnraum anzubieten, darf die Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH (WBL) auch weiterhin Eigentumswohnungen vertreiben. Ludwigsburger Bauträger hatten dagegen geklagt, weil es ihrer Ansicht nach nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge gehöre. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte im Juli 2020 die Klage zurückgewiesen, woraufhin die Bauträger Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einlegten. Doch das höchste Verwaltungsgericht des Landes wies jetzt die Berufung der Bauträger zurück.

„Wir haben uns dieses Urteil erhofft“, teilt Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht mit. „Unsere städtische Tochter WBL hat einen wichtigen sozial- und wohnungspolitischen Auftrag. In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum die absolute Ausnahme ist und Wohnungen insgesamt zum Luxusgut werden, kommt der WBL und städtischen Wohnbaugesellschaften generell zentrale Bedeutung zu, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Hierzu müssen auch Eigentumswohnungen zur Finanzierung verkauft werden“, so der OB. „Dennoch werden und müssen wir eng mit den privaten Bauherren und Bauträgern zusammenarbeiten, um mehr Wohnungen im Stadtgebiet zu bauen. Das geht nur als Gemeinschaftsaufgabe. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg.“

WBL-Geschäftsführer Andreas Veit ist erleichtert über das VGH-Urteil. „Wir waren sicher, dass wir uns mit dem Bauträgergeschäft im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Schließlich hat uns das Regierungspräsidium Stuttgart dies schon vor vielen Jahren schriftlich bestätigt.“ Dennoch bleibe das Kerngeschäft die Schaffung und der Erhalt von möglichst zahlreichem preisgedämpften und auch öffentlich gefördertem Mietwohnraum. Daher sei es sinnvoll, zur Erlangung des hierfür notwendigen Eigenkapitals auch Eigentumswohnungen zu erstellen und diese zu veräußern. „Das hierdurch erzielte Kapital sorgt für niedrige Mieten im Bestand.“


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