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Freiberger FDP startet Grundsteuerinitiative

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Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform gefordert

Freiberg a. N.| Die Freiberger FDP fordert vom Freiberger Gemeinderat ein klares Bekenntnis zu einer höchstens aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform. Bei der Reform der Grundsteuer hatten die kommunalen Spitzenverbände für die neue Grundsteuer, die in Baden-Württemberg künftig nach dem Bodenwertmodell festgestellt wird, eine Aufkommensneutralität versprochen. Das heißt, dass die Stadt Freiberg ab 2025 nicht mehr Grundsteuer B einnimmt wie bisher. Gemäß den bisher von den Finanzbehörden versandten Bemessungsbescheiden würde dies eine deutliche Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B beinhalten. Der Freiberger Gemeinderat hat zudem im Rahmen seines Konsolidierungspakets beschlossen, jährlich zu überprüfen, ob die bei der Umsetzung des Konsolidierungspakets angehobenen Steuern wieder ganz oder teilweise gesenkt werden können.

Marcel Distl: Frühzeitiges Bekenntnis des Gemeinderates erforderlich

„Der Gemeinderat sollte sich deshalb schon frühzeitig dazu bekennen, die Grundsteuerreform nicht für eine weitere Erhöhung der Grundsteuereinnahmen zu nutzen und die Gesamtbelastung mit Grundsteuer B stattdessen im Rahmen des Möglichen zu senken. Dies gilt umso mehr, als einige Grundstückseigentümer bereits bei aufkommensneutraler Umsetzung deutlich mehr Grundsteuer bezahlen müssen als bisher“, sagt der FDP-Ortsvorsitzende Marcel Distl.  Denn bei einem Eigenheim mit bspw. 600 Quadratmetern Grundfläche falle künftig dieselbe Grundsteuer an wie bei einem Zehn-Familienhaus auf derselben Grundfläche. Der Eigenheimbesitzer zahle also in diesem Beispiel künftig das Zehnfache an Grundsteuer wie durchschnittlich jede der zehn Familien im Zehn-Familienhaus.

Carmen Dötterer: Transparenz und steuerliche Fairness erfordern aufkommensneutrale Umsetzung

„Transparenz und steuerliche Fairness erfordern deshalb eine höchstens aufkommensneutrale Umsetzung“, sagt die FDP-Fraktionsvorsitzende im Freiberger Gemeinderat, Carmen Dötterer, die die Freiberger FDP auch im Kreistag vertritt. „Sollte die Verwaltung – z.B. aufgrund weiter steigender Ausgaben- dennoch eine Erhöhung von Steuern für erforderlich halten, so muss dies ehrlicherweise separat beschlossen werden und darf nicht in die Umsetzung der Grundsteuerreform „hineingepackt“ werden. So viel Ehrlichkeit sind wir den Freiberger Bürgern als Steuerzahler schuldig. Dies gilt umso mehr, als die Kosten für das Wohnen in Freiberg ohnehin schon sehr hoch sind und nicht durch heimliche Steuererhöhungen weiter gesteigert werden dürfen“.

FDP wird Antrag einbringen

Die FDP wird deshalb in der nächsten Gemeinderatssitzung den folgenden Antrag einbringen: Die Stadt Freiberg bekennt sich dazu, die Einnahmen aus der neuen Grundsteuer B ab 2025 maximal auf dem gleichen Niveau zu halten wie beim aktuellen Grundsteuerrecht (Aufkommensneutralität).

Was der FDP wichtig ist: Mit ihrem Antrag fordert die FDP nicht, dass die Verwaltung bereits zum heutigen Tag den neuen Hebesatz für die Grundsteuer bekanntgibt. Dies ist erst möglich, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und die Bemessungsbescheide vorliegen. “Aber wir fordern, dass sich die Stadt schon heute dazu bekennt, an der Reform nicht zusätzlich zu Lasten des Steuerzahlers „verdienen“ zu wollen”, sagt Gemeinderat Dr. Thomas Baum. Das Versprechen der kommunalen Spitzenverbände muss eingelöst werden.

Dr. Thomas Baum: Bei künftigen Erhöhungen der Bodenrichtwerte muss Hebesatz gesenkt werden

Sobald die neue Bemessungsgrundlage aber in der Summe bekannt ist, sollte die Verwaltung den aufkommensneutralen Hebesatz bekannt geben und Vergleichsberechnungen vorlegen, wie sich der neue Hebesatz auf beispielhafte Eigenheime und Mehrfamilienhäuser auswirkt, fordert die FDP.  Dies sei vor allem notwendig, weil viele Grundstückseigentümer heute ihre voraussichtliche  Grundsteuerschuld auf der Basis des bisherigen Hebesatzes errechnen und für sich eine enorm hohe künftige Steuerbelastung errechnet haben.

Baum betont zudem, dass es die FDP-Fraktion grundsätzlich auch für erforderlich hält, bei künftigen Erhöhungen der Bodenrichtwerte die Hebesätze entsprechend zu vermindern, um automatische Steuererhöhungen zu vermeiden.


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