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StartRegionDeutschlandSprengung von Geldautomaten: Tätern auf der Spur

Sprengung von Geldautomaten: Tätern auf der Spur

RegionDeutschlandSprengung von Geldautomaten: Tätern auf der Spur

Bisher größte bundesweite Fahndungsaktion zur Bekämpfung von organisierten Tätergruppen, die Geldautomaten sprengen

Die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten sind im Jahr 2022 erneut besorgniserregend gestiegen. Mit 496 Fällen im Jahr 2022 ist ein neuer Höchststand zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 27 %. Die Nutzung hochgefährlicher Sprengstoffe durch die Täter birgt erhebliche Gefahren für die körperliche Unversehrtheit und das Leben unbeteiligter Dritter. Hinzu kommen Beute- und Sachschäden in Millionenhöhe.

Vor diesem Hintergrund haben – in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei – sieben Länderpolizeien (Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) in den vergangenen drei Tagen die bisher größte bundesweite konzertierte Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen durchgeführt. Mit Kontrollstellen auf überregionalen Reiserouten konnte so der Druck auf grenzüberschreitend aktive Tätergruppen erhöht werden.

Insgesamt waren in den sieben beteiligten Bundesländern über 2.500 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Dabei wurden im Rahmen der Zusammenarbeit insgesamt rund 8.000 Personen und über 5.300 Fahrzeuge kontrolliert. Im Rahmen der Fahndungstage wurden mehr als 180 Straftaten und 360 Ordnungswidrigkeiten registriert und 42 Personen vorläufig festgenommen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: “Die bisher größte bundesweit koordinierte Fahndungsaktion ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen. Ich danke dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und den beteiligten Länderpolizeien herzlich dafür. Diese Maßnahmen richten sich gezielt gegen die organisierten Banden, die diese Taten länder- und grenzübergreifend verüben.

Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Der starke Anstieg der Fallzahlen von Geldautomatensprengungen und die häufige Nutzung hochgefährlicher Sprengstoffe durch diese skrupellosen Tätergruppierungen kann unbeteiligte Dritte in Lebensgefahr bringen.

Geldautomatensprengungen lassen sich nur durch die effektive und flächendeckende Umsetzung von Präventionsmaßnahmen verhindern. Wir haben uns mit der Kreditwirtschaft auf eine Vielzahl konkreter Schritte verständigt, um die Täter zu stoppen und konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten. Jetzt ist die Kreditwirtschaft in der Verantwortung, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen. Das begleiten und unterstützen wir.”

 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat im November 2022 mit dem ersten bundesweiten Runden Tisch zu Geldautomatensprengungen den Startschuss für eine priorisierte und zielgerichtete Kraftanstrengung aller Beteiligten gegeben, um schnellstmöglich eine flächendeckende Umsetzung der notwendigen Handlungsempfehlungen im Bereich der Prävention zu erreichen.

Die teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der Kreditwirtschaft, der Versicherungswirtschaft, der Bundesbank, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Polizeien der Länder unterzeichneten eine Gemeinsame Erklärung, mit der besonders wirksame Präventionsmaßnahmen vereinbart und somit Geldautomatensprengungen für die Tätergruppierungen deutlich erschwert werden sollen und die jetzt von allen Beteiligten umgesetzt werden. Dazu zählen neben der Anwendung von Einfärbe- oder Klebesystemen u.a. der Nachtverschluss von Selbstbedienungs-Foyers zwischen 23:00 bis 06:00 Uhr, die weiter verstärkte Videoüberwachung von Bankfilialen, der Einsatz von Einbruchmeldetechnik sowie eine erhöhte Sensibilität bei der Standortwahl von Geldautomaten.

Ende Juni 2023 werden die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung vereinbarungsgemäß eine erste Evaluierung und Bewertung der Fortschritte und Erfolge vornehmen.

Für den Fall, dass die Gemeinsame Erklärung nicht ausreichend umgesetzt wird und sich die Kriminalitätslage nicht nachweislich und im erforderlichen Umfang verbessert, prüft das BMI gesetzliche Verpflichtungen der Geldautomatenbetreiber.


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