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Landesfamilienpass 2023

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Bietigheim-Bissingen.| Nach der Pandemie sind gemeinsame Erlebnisse noch wichtiger, daher ermöglicht der einkommensunabhängige Landesfamilienpass Kindern und deren Familien auch 2023 wieder kostenfreien oder ermäßigten Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Die Auswahl reicht dabei von der Wilhelma Stuttgart, dem Blühenden Barock in Ludwigsburg bis hin zu verschiedenen Freizeitparks im Lande. Aber auch zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten, Museen, Klöster und Burgruinen lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte bei der Wohngeldbehörde Bietigheim-Bissingen, Löchgauer Straße 22, abholen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50%) die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Es können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, auch bis zu vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Bei Verlust darf keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden.

Es wird empfohlen, sich zuvor im Internet oder telefonisch bei dem jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise sowie eventuell geltende Hygienereglungen zu informieren. Einige Angebote können auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

Weitere Informationen zum Landesfamilienpass gibt es unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass.


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