Amtstierärzte des Landratsamts ordnen Auflösung eines Rinderbestands wegen teilweise gravierender tierschutzrechtlicher Mängel an
Ludwigsburg/Marbach.| Teilweise gravierende tierschutzrechtliche Mängel haben die Amtstierärzte des Landratsamts bei Routinekontrollen in einem Rinderhaltungsbetrieb in Marbach festgestellt. Unter anderem entdeckten sie eine unzureichende Wasserversorgung, fehlende trockene Liegeflächen, eine unzureichende Entmistung, beschädigte Einrichtungsgegenstände und eine fehlende tierärztliche Behandlung behandlungsbedürftiger Tiere. Da die ergriffenen Maßnahmen keine dauerhaften Verbesserungen brachten, erteilte der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes dem Tierhalter ein Rinderhalteverbot und ordnete die Auflösung des Rinderbestands an. Der Bestand wurde heute (2. Dezember) durch den Tierhalter aufgelöst.
Die Tiere wurden über einen zugelassenen Viehhändler vermarktet. Insgesamt hatte der Betrieb 28 Kühe, drei Kälber und sieben Bullen. Zwei hochträchtige Kühe sowie eine in tierärztlicher Behandlung befindliche Kuh bleiben bis zur Herstellung ihrer Transportfähigkeit im Bestand. Bis zur Abgabe dieser Tiere wird der Betrieb weiterhin engmaschig durch die Amtstierärzte überwacht.