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Fragen und Antworten zum Maßregelvollzug

LokalesWinnendenFragen und Antworten zum Maßregelvollzug

Winnenden.| Im Zuge der Informationsveranstaltung zum Thema „Maßregelvollzug“ am 10. Oktober 2022 wurden der Stadt und dem Zentrum für Psychiatrie Winnenden Fragen im Voraus zugesendet. Da diese aufgrund der hohen Anzahl nicht in Präsens beantwortet werden konnten, werden die Fragen nun in den Ausgaben des Blickpunkts beantwortet. Da die Standorte 1 und 2 bei der Standortsuche bereits ausgeschlossen wurden, wird davon abgesehen Fragen zu beantworten, welche sich explizit auf diese beziehen. Im Folgenden finden Sie die restlichen eingereichten Fragen und deren Antworten.

Wird der Amoklauf 2009 missbraucht um eine Rücksichtnahme vorzutäuschen, die gar nicht vorhanden ist?

Nein, dies ist definitiv nicht der Fall, im Gegenteil

Der Amoklauf am 11.03.2009 ist noch in Bewusstsein aller Winnender Einwohner. Stellt dies nicht ein Ausnahmezustand dar, und ist dies nicht auch ein Argument, um gegenüber dem Land dieses Bauvorhaben zu verhindern?

Der schreckliche Amoklauf und der geplante Maßregelvollzug nach § 64 StGB stehen in keinem Zusammenhang, denn es wurde Wert daraufgelegt, dass in Winnenden der Maßregelvollzug nur nach § 64 (für die Suchttherapie) und nicht nach § 63 StGB, also auch zur Therapie psychischer erkrankter Täter geplant wird.

Wie will man die Bewohner der angrenzenden Gebiete – bezüglich dem damit verbundenen Wertverfall ihrer Immobilie – entschädigen?

Ein befürchteter starker Wertverlust der Immobilien in der näheren Umgebung eines Maßregelvollzugs tritt erfahrungsgemäß nicht ein. Dies zeigt unter anderem das Beispiel in Wiesloch.

Es handelt sich beim ZfP um eine psychiatrische Einrichtung, in der Betroffene die nötige Aufmerksamkeit und Fürsorge entgegengebracht werden soll und muss. Dazu gehört auch ein störungsfreies und sicheres Umfeld. Wie passt dies zusammen mit Straffälligen mit psychiatrischem Hintergrund?

Durch die Erfahrung der vielzähligen Kliniken, in denen es Psychiatrie und Maßregelbehandlung an einem Standort gibt, hat die Behandlung von Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug keine negativen Auswirkungen auf die Behandlung der weiteren Psychiatrie-Patientinnen und -Patienten.

Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze entstehen dort eigentlich? Sicherlich auch ein interessanter Aspekt eines solchen Vorhabens.

Es werden ca. 75 Arbeitsplätze (Vollzeitkräfte) geschaffen.

Wie soll sich ein Maßregelvollzug auf das Image von Winnenden auswirken? Wir haben einen wunderschönen Park der von Winnendern, sowie von Gästen der Stadt rege und ungezwungen genutzt wird. Ursprünglich ein Ort für die Patienten der Psychiatrie, wird der Park heute für Hochzeitsfotografie, Ruhe und Spaziergänge von uns allen gern genutzt. Soll diesem Ort das Sicherheitsgefühl entzogen werden?

Forensisch-psychiatrische Kliniken schaffen Sicherheit für die Bevölkerung durch wissenschaftlich begründete Therapien und Prognosen sowie angemessene organisatorische und bauliche Rahmenbedingungen. Der Standort in Winnenden würde dazu beitragen, die Akzeptanz entlassener Forensik-Patientinnen und –Patienten zu fördern und ihnen wieder einen Platz in der Gesellschaft zu geben.

Die gemeindenahe Versorgung kann dadurch künftig auch für suchterkrankte Patienteninnen und Patienten des Maßregelvollzugs sichergestellt werden. MRV-Patientinnen und -Patienten aus dem Rems-Mur-Kreis werden derzeit im zwei Stunden entfernten Zwiefalten untergebracht und behandelt. Zudem hat die Behandlung suchtkranker Täterinnen und Täter einen großen sicherheitsrelevanten Belang, da derzeit immer mehr Straftäterinnen und Straftäter (untherapiert) auf freien Fuß gesetzt werden, weil sie keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen.

Der Park wird auch weiterhin für Patientinnen, Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie für die Bevölkerung offen sein. Primär ist er jedoch ein Klinikgelände.


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