5.9 C
Ludwigsburg
Freitag, 29. März , 2024

CDU präsentiert Liste der Kandidatinnen und Kandidaten zur Gemeinderatswahl 2024

Freiberg a. N.| Der CDU-Stadtverband Freiberg a.N....

Umstellung auf Sommerzeit: Wie fahren Bus und Bahn?

Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf...

Deutsche Bahn erweitert Umschlagterminal in Kornwestheim

Güter gehören auf die Schiene DB baut...
StartLokalesWinnendenFragen und Antworten zum Maßregelvollzug

Fragen und Antworten zum Maßregelvollzug

LokalesWinnendenFragen und Antworten zum Maßregelvollzug

Winnenden.| Im Zuge der Informationsveranstaltung zum Thema „Maßregelvollzug“ am 10. Oktober 2022 wurden der Stadt und dem Zentrum für Psychiatrie Winnenden Fragen im Voraus zugesendet. Da diese aufgrund der hohen Anzahl nicht in Präsens beantwortet werden konnten, werden die Fragen nun in den kommenden Ausgaben des Blickpunkts beantwortet. Da die Standorte 1 und 2 bei der Standortsuche bereits ausgeschlossen wurden, wird davon abgesehen Fragen zu beantworten, welche sich explizit auf diese beziehen. Im Folgenden finden Sie weitere eingereichte Fragen und deren Antworten, welche sich umfassend mit den baulichen Aspekten eines Maßregelvollzugs befassen.

Wie sieht das Nutzungskonzept für die Sportstätten innerhalb des Sicherheitsbereichs aus, insbesondere durch den angedachten Schulsport?

Innerhalb des Sicherheitsbereichs wird keine öffentliche Sportnutzung möglich sein. Im Falle des MRV-Neubaus wird geprüft, andere Sportstätten im ZfP für den Schul-/Vereinssport zugänglich zu machen.

Wie sollen Kontaktmöglichkeiten für und zu den Straffälligen nach außen gestaltet werden? Am Beispiel von Heidenheim, die dies mit einem Zaun gelöst haben, wird klar, dass sich diese Frage als sehr schwierig gestalten wird. Liegen schon Pläne vor, wie eine evtl. Belästigung insbesondere von Teenagern und Anwohnern aus dem MRV-Gebäude heraus ausgeschlossen werden kann.

Bei der Einrichtung in Heidenheim handelt es sich um eine Justizvollzugsanstalt, nicht um einen Maßregelvollzug. Im Grundsatz sind aus baulicher Sicht organisierte Besuche nach vorheriger Anmeldung in Besucherräumen möglich.

Wann wird wahrscheinlich mit dem Bau begonnen und wie lange wird gebaut?

Bisher ist kein Entschluss gefasst, ob ein Maßregelvollzug in Winnenden gebaut werden wird. Es können daher weder zu einem möglichen Baustart noch zur Dauer der Baumaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt verlässliche Aussagen getroffen werden.

Grenzt der MRV in den anderen acht Standorten in Baden-Württemberg auch direkt an Wohnbebauung, Schulen und Kindergärten?

Viele ZfPs in BW sind direkt in der Stadt und in Angrenzung an Wohngebiete angesiedelt (Bsp. Ravensburg-Weissenau, Zwiefalten). In einigen ZfPs wie zum Beispiel in Weinsberg liegen Kinder- und Jugendeinrichtungen zum Teil direkt neben Einheiten der Forensischen Klinik.

Warum ist der Standort Albertviller-Straße, Haus M, nicht für den MRV geeignet? Wäre es nicht nachhaltiger Haus E zu renovieren anstatt abzureißen und Haus M als MRV zu bauen?

Eine Sanierung von Haus E ist weder wirtschaftlich darstellbar, noch passen die neuen Versorgungsstrukturen und die Integration einer Tagesklinik und einer PIA zur bestehenden Kubatur des Gebäudes. Der Ersatzbau von Haus E ist seit 2020 in der Umsetzungsplanung und ist das einzig geeignete Baufeld.

Wie alt ist Haus E im Vergleich zu Haus D, welches vor einiger Zeit renoviert wurde? Ist Haus E wirklich baufällig? Wird Haus E nur abgerissen, wenn dort ein MRV hinkommt? Wird der Abriss vom Land BaWü bezahlt? Gleiches gilt für Standort 2. Werden Abriss und Neuaufbau der Technikgebäude vom Land bezahlt? Wird Haus M nur gebaut, wenn in Winnenden ein MRV erstellt wird?

Das Haus D+E wurden im Jahr 1974 gebaut. Ein Ersatzneubau von Haus E ist seit über 10 Jahren im Gespräch. Die Entscheidung, Haus M zu bauen liegt zeitlich deutlich vor einem Prüfauftrag zur Errichtung eines MRVs am Standort Winnenden. Die Finanzierung eines MRV einschließlich eventueller Neben- und Interimskosten wird das Land BW tragen.

Wie werden die Standorte Untere Schrey, Brühl und Linsenhalde II beurteilt? Welche Außenstandorte wären noch möglich? Können die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne angepasst und/oder erweitert werden. Kann die Stadt Winnenden zusammen mit dem ZfP über eine Art Außenstelle beraten und geeignete Grundstücke suchen?

Das ZfP und die Stadt Winnenden haben bereits die Möglichkeit eines Standorts außerhalb des ZfP-Geländes geprüft und kamen zu dem Schluss, dass dies nicht umsetzbar ist. Gründe hierfür sind:

Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung nach erfolgreicher Therapie im Maßregelvollzug ist die Arbeits- und Belastungserprobung und Vorbereitung für den Eintritt in den regulären Arbeitsmarkt ein wichtiger Baustein für die gesellschaftliche Integration. Dies wäre auf der “grünen Wiese” mit weiten Anfahrtswegen nachteilig. Zudem ist die Nähe zum Standort der psychiatrischen Klinik für das Sicherheitskonzept des ZfPs wie auch für einen flexiblen und effizienten Personaleinsatz unerlässlich.

Warum tritt die Stadt uns Bürgern mit der folgenden Art von Desinformationspolitik gegenüber: Weder im Blickpunkt dieser Woche (KW 40) noch auf dem Handzettel, den wir Anlieger erst am letzten Donnerstag im Briefkasten vorfanden, finden sich die derzeit bereits existierenden Lagepläne der angedachten Standorte, noch nicht mal irgendein Link mit Verweis. Nur mit Internet ausgestattete Bürger sind in der Lage, sich mühselig und äußerst zeitintensiv Informationen zu diesem Thema zusammenzusammeln. Und – hat man die Lagepläne dann endlich vor sich – sind darauf keinerlei Straßennamen notiert. Bürger der nächsten Umgebung vom derzeitigen Standort 2 haben teilweise noch nicht einmal erkannt, dass es hier um Ihre eigene Wohnumgebung geht. Wie kann das sein, dass die Stadt hier Unterschiede macht mit anderen Wohngebieten, welche in Planung sind, die im Blickpunkt dezidiert und mit sämtlichen Straßennamen aufgeführt sind? Ist die Abwesenheit solch relevanter Fakten bei einer Einladung von der Stadt an die Bürger zum Bau eines MRV für Sie so ok? Das ist nicht der Weg einer transparenten, konstruktiven und vertrauensvollen Kommunikation in solch einem brisanten Thema.

Die Visualisierungen der Projektstudie wurden zugänglich auf der Homepage eingestellt. Zusätzlich sind diese im Ratinformationssystem zur Gemeinderatssitzung vom 27. September 2022 seit dem Tag nach der Sitzung einsehbar. Auf den Einladungen sowohl im Blickpunkt und als auch auf den Schreiben, welche den Anliegern zugestellt wurden, waren keine Visualisierungen abgedruckt. Diese Schreiben wurden verteilt, um auf die Informationsveranstaltung aufmerksam zu machen. Bewusst sollten den Teilnehmenden die Visualisierungen vor Ort durch das Architekturbüro vorgestellt und erläutert werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Eine Vorstellung sowohl der Visualisierungen als auch des Maßregelvollzugs fand in den beiden Informationsveranstaltungen statt.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel