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StartLokalesWaiblingenVorbereitungen für OB-Wahl auf Hochtouren

Vorbereitungen für OB-Wahl auf Hochtouren

LokalesWaiblingenVorbereitungen für OB-Wahl auf Hochtouren
Wahl am Sonntag, 6. Februar 2022

Waiblingen.| Spätestens bis zum 16. Januar 2022 werden die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am Sonntag, 6. Februar, an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Waiblingen einschließlich der Ortschaften versendet. Jeder und jede Wahlberechtigte, der am 6. Februar mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Waiblingen gemeldet ist, erhält eine solche Wahlbenachrichtigung. Sie sollten zuvor überprüfen, ob ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet ist. Die Abteilung Statistiken und Wahlen bittet darum, die Wahlbenachrichtigung gut aufzubewahren und am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Auf das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit, Wahlscheine zu beantragen, wird durch eine gesonderte Öffentliche Bekanntmachung hingewiesen, die in dieser Ausgabe auf der Seite 6 zu finden ist. Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen.

Briefwahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen können die Wahlberechtigten online auf der städtischen Homepage (www.waiblingen.de) beantragen. Zum Briefwahlantrag kommen sie auch mit Hilfe des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich außerdem ein Vordruck für das schriftliche Beantragen von Briefwahlunterlagen. Das Wahlbüro: „Bitte achten Sie darauf, diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurückzuschicken. Auch per E-Mail an [email protected] können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte geben Sie dazu Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuelle Adresse an. Voraussichtlich vom 17. Januar 2022 an können Wahlberechtigte im Büro der Abteilung Statistiken und Wahlen in der Schmidener Straße 2 persönlich ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Falls gewünscht, können Wahlberechtigte auch direkt vor Ort wählen. Für die Aushändigung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis mitzubringen. Wichtig bei der Antragstellung ist die Angabe, ob Sie nur für die Hauptwahl am 6. Februar oder auch für eine eventuelle Neuwahl am 20. Februar Briefwahlunterlagen benötigen. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie: beantragte Briefwahlunterlagen können erst ab Mitte Januar 2022 ausgestellt und versendet werden.“

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschuss

Am Dienstag, 11. Januar, findet um 17 Uhr im Welfensaal des Bürgerzentrums Waiblingen, An der Talaue 4, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der Bewerbungen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 6. Februar und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen. Die aktuell geltenden Corona-Regeln des Landes sind zu beachten.

Das Wahlbüro

Fragen zu den Wahlen beantworten die Mitarbeitenden der Abteilung Statistiken und Wahlen telefonisch unter der Nummer 07151 5001-2860.

Per E-Mail sind sie unter [email protected] zu erreichen.

Das Wahlbüro befindet sich in der Schmidener Straße 2 und ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:

  • montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
  • dienstags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie
  • donnerstags von 8 Uhr bis 18.30 Uhr.

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