Die Stadt Waiblingen hat – wie auch andere Kommunen im Kreis und im Land – eine „Allgemeinverfügung Versammlungsverbot“ erlassen.
Waiblingen.| Untersagt sind die Veranstaltung von und die Teilnahme an allen mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen auf der Gemarkung der Stadt Waiblingen, unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend.
Das Verbot gilt auch für Ersatzversammlungen oder Versammlungen mit vergleichbarem, auf die Kritik an den Coronaregeln und den Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus ausgerichteten Inhalt.
Die Allgemeinverfügung wurde am 23.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Waiblingen öffentlich bekannt gegeben und tritt am Tag danach, also am 24.12.2021, in Kraft.