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StartVeranstaltungKonzertErstes Schlosskonzert mit brillanten Weltklassemusikern

Erstes Schlosskonzert mit brillanten Weltklassemusikern

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Virtuoser Violinzauber

Am 25. September 2021 um 20 Uhr in der Hermann-Schwab-Halle Winnenden

Winnenden.| Die musikalische Herbstsaison wird im kammermusikalischen Dialog der Extraklasse eröffnet. Mit dem Geiger Oskar Bohórquez und seinem pianistischen Partner Gustavo Beytelmann gastieren am 25. September 2021 zwei charismatische Musiker, die sowohl das Temperament ihrer lateinamerikanischen Wurzeln, als auch ihre Leidenschaft für den Großmeister des argentinischen Tangos, Astor Piazzolla, verbindet. Der revolutionierte den Tango u.a. mit Elementen des Jazz und der Musik von J. S. Bach. So ist es nicht verwunderlich, dass neben Prunkstücken der klassischen Violinliteratur, wie den virtuosen Capricen von Paganini oder Johann Sebastian Bachs F-Moll Sonate BWV 1018, auch Werke Piazzollas auf dem Programm der beiden Musiker stehen. Spannende Beiträge sind die Eigenkompositionen des in Paris lebenden Pianisten Beytelmann, der in den 70er Jahren mit Piazzolla als dessen Pianist auf Tournee war und als ganz Großer der argentinischen Musikszene gilt. Mit ihnen zieht auch zeitgenössisches Flair durch das Abendprogramm des 1. Schlosskonzertes.

Künstler: Bohórquez/Beytelmann

Musik von Bach, Paganini, Piazzolla und Beytelmann

Tickets sind erhältlich bei allen bekannten Reservix VVK Stellen und online unter www.reservix.de.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Bestimmungen ein Eintritt zur Veranstaltung nur mit einem der folgenden Nachweise erfolgen kann:

  • Geimpft: Die zweite Corona Schutz-Impfung muss bereits 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt sein. Ein Impfnachweis muss vorgelegt werden (digital oder in Papierform)
  • Genesen: Wer eine Corona Infektion durchgestanden hat, muss dies mit dem positiven PCR Testergebnis belegen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
  • Getestet: Ein tagesaktueller Negativtest muss vorgelegt werden. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.

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