Ditzingen.| Im Zuge des Versandes der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 wurde seitens der Stadt Ditzingen an einzelne Wahlberechtigte versehentlich das Merkblatt zur Briefwahl für die Landtagswahl am 14. März 2021 statt für die Bundestagswahl am 26. September 2021 versandt. Der versendete Wahlschein, der Stimmzettel und die übrigen Briefwahlunterlagen sind korrekt, jedoch nicht das Merkblatt. Alle Betroffenen werden hierüber persönlich unterrichtet und erhalten nachträglich das korrekte Merkblatt für die Bundestagswahl 2021.
Betroffene, die bereits gewählt haben, sich an das übersandte Merkblatt zur Landtagswahl gehalten und infolgedessen nur eine Stimme abgegeben haben, melden sich bitte beim Wahlamt der Stadt Ditzingen. Ihnen wird ein neuer Wahlschein samt Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt. Der bereits erteilte und mit dem Stimmzettelumschlag schon zurückgesandte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Somit ist ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zweimal erfolgen kann.
Wurden zwei Stimmen oder bewusst nur eine Stimme abgegeben, werden diese auch ganz normal gewertet. In diesem Fall muss nichts weiter unternommen werden.
Sie erreichen das Wahlamt telefonisch zu den jeweiligen Öffnungszeiten unter 07156/164 444 und per E-Mail unter [email protected]
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.