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Quartiersimpfungen in Sachsenheim

RegionKreis LudwigsburgQuartiersimpfungen in Sachsenheim

Sachsenheim.| Die Stadt Sachsenheim bietet sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigsburg, der evangelischen Kirchengemeinde Sachsenheim und dem Kreisdiakonieverband Ludwigsburg, im Rahmen einer Quartiersimpfung, Impfungen gegen das Coronavirus an.

Sowohl die Betroffenen selbst als auch deren Haushaltsangehörige können geimpft werden, wenn die Personen mindestens 16 Jahre alt sind. Für die Quartiersimpfungen stellt das Land – über die Impfungen im Kreisimpfzentrum in Ludwigsburg und bei den Hausärzten hinaus – zusätzlichen Impfstoff und Impfteams zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer sozio-ökonomischen und/oder Wohnsituation besonders gefährdet und schutzbedürftig sind.

Dazu hat das Jobcenter die persönliche Einladung von Bürgermeister Holger Albrich zum Impftermin an alle Leistungsempfänger/innen  (ALG II und Grundsicherung) in Sachsenheim verschickt. Parallel dazu wurden weitere impfberechtigte Personen und Familien über verschiedene Kanäle angesprochen und zum Impftermin eingeladen.

Vor dem Hintergrund der sich verbreitenden Delta-Variante, die noch viel infektiöser und aggressiver als die bisherigen Varianten zu sein scheint als die Vorgänger-Varianten, möchte Bürgermeister Holger Albrich proaktiv für eine Impfung vor allem bei den genannten Bevölkerungsgruppen werben: „Leider scheint es, dass wir beim Kampf gegen das Corona-Virus noch nicht über den Berg sind. Wir müssen also vorsichtig bleiben und uns schützen, am besten durch eine vollständige Impfung“, so Albrich.

Die Erstimpfung findet statt am Freitag, 25.06.2021, von 9 bis 15 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Großsachsenheim (Obere Str. 31, 74343 Sachsenheim). Als Impfstoff wird „Comirnaty“ von BioNTech-Pfizer verwendet.

Es ist absehbar, dass die pro Kommune bereit gestellten 90 Impfdosen in Sachsenheim nicht ausreichen werden. Durch sein persönliches Engagement hat Bürgermeister Albrich beim zuständigen Landratsamt erreichen können, dass für Sachsenheim noch zusätzliche Impftermine mit je 90 Impfungen organisiert werden. Betroffene, die am 25. Juni nicht geimpft werden können, haben die Möglichkeit eine Impfung an folgenden Terminen zu erhalten:

  • Erstimpfung: Montag, 12.Juli, Zweitimpfung: Montag 23. August
  • Erstimpfung: Dienstag 13. Juli, Zweitimpfung: Dienstag 24. August
  • Erstimpfung: Mittwoch 14.Juli, Zweitimpfung: Mittwoch 25. August (optional)

Alle Impfungen finden an den vorstehenden Terminen zwischen 9-15 h ebenfalls im Evangelischen Gemeindehaus Großsachsenheim statt.

Bürgermeister Albrich ist dankbar für die Unterstützung der Beteiligten im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Quartiersimpfungen: „Ich danke den Verantwortlichen beim Landratsamt und beim Land für dieses zusätzliche wichtige Impfangebot, vor allem im Namen der Menschen, denen wir mit den Impfungen Schutz und Sicherheit geben können. Ich danke auch allen Helferinnen und Helfern, die mit ihrem Einsatz die Impfungen ermöglichen.“

Für Auskünfte rund um die Quartiersimpfungen steht bei der Stadtverwaltung Herr Bächtle (07147/28-126, [email protected]) gerne zur Verfügung.

Hintergrund
Ziel des Landes ist es, Impfungen in sozioökonomisch benachteiligten Regionen, die eine hohe Inzidenz und gleichzeitig eine geringe Impfquote aufweisen, voranzubringen. Hinweise aus Kliniken und von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten deuten darauf hin, dass sich Menschen mit einem geringeren sozioökonomischen Status häufiger mit COVID19 infizieren und häufiger schwere Verläufe haben. Ursachen hierfür sind beispielsweise beengte Wohnsituationen und Arbeit in Bereichen, in denen man sich schlechter vor Ansteckungen schützen kann. Um diese Menschen zu erreichen, sind niedrigschwellige und aufsuchende Angebote in ihrem direkten Lebens- und Arbeitsumfeld vor Ort wichtig. Deshalb möchte das Land Baden-Württemberg diese Stadtteile, Quartiere und Regionen mit Mobilen Impfteams (MIT) unterstützen.

Wichtig
Quartiersimpfungen sind keine Impfungen für jedermann, sondern richten sich an die vorstehend genannten Bevölkerungsgruppen mit besonderem Schutzbedürfnis. Alle Berechtigten und deren Haushaltsangehörige werden gesondert zu einem Impfangebot vor Ort eingeladen. Die Quartiersimpfungen sind somit nicht als flächendeckende Massenimpfungen zu verstehen, sondern dienen der zusätzlichen Entlastung von bestehenden Impfzentren und Arztpraxen.


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