3.4 C
Ludwigsburg
Donnerstag, 25. April , 2024

LEA im Gewann Schanzacker nicht zuzlässig

Gemeinsame Erklärung der Städte Asperg, Ludwigsburg und...

Neue Mountainbike-Trails im Gemeindewald Plüderhausen

Die neuen Trails schaffen ein attraktives Angebot...

Aufstellung des Maibaums

Die Winnender Bevölkerung wird herzlich eingeladen Winnenden.| Am...
StartLokalesFreibergTuS Freiberg prüft Wiederaufnahme des Sportbetriebs

TuS Freiberg prüft Wiederaufnahme des Sportbetriebs

LokalesFreibergTuS Freiberg prüft Wiederaufnahme des Sportbetriebs
WLSB fordert pragmatische Lösungen für den Kinder- und Jugendsport

Freiberg a. N.| Mit etwas Verspätung kann der TuS Freiberg mitteilen, dass seit Montag, 31. Mai, der erste Öffnungsschritt der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten ist. Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen des Verordnungstextes in Bezug auf den Sportbetrieb musste jedoch zu Beginn der Woche zunächst versucht werden, Klarheit zu schaffen.

Folgendes hat sich herauskristallisiert:

  • Kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen auf Außensportanlagen.
  • Die bestehenden Hygienekonzepte mit weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen und Kontaktdatendokumentation gelten weiterhin.
  • Für alle Sportler ab 6 Jahren besteht die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Corona-Test (darf nicht älter als 24 Stunden sein) oder eines Impf- bzw. Genesenen Nachweises.
  • Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

Der TuS Freiberg wird, wo möglich, und in Absprache mit den Übungsleiter*innen sein Sportangebot im Verein so bald wie möglich wieder aufnehmen. Aktuell prüfen alle Abteilungen noch ihre Möglichkeiten. Mitglieder informieren sich direkt bei ihren Übungsleiter*in, ob, und wann das Sportangebot wieder nach den nötigen Vorbereitungen aufgenommen wird. Die einzelnen Abteilungen sind angehalten, die Angebote auf ihrer Abteilungs-Homepage zu veröffentlichen.

Aktuell arbeitet des TuS Freiberg fieberhaft daran, in Zusammenarbeit mit der Palm’schen Apotheke, dem Betreiber des Freiberger Corona-Testzentrums, an Lösungen, um die durch die Änderung der Corona – Verordnung zwangsläufig stark steigende Nachfrage nach Schnelltests realisieren zu können.

Zurzeit können nur empfohlen werden, die Testzeiten rechtzeitig, möglichst einige Tage vor dem Sportangebot zu buchen. Vormittags, in der Zeit ab 10:00 Uhr ist die Nachfrage nach freien Terminen am geringsten.

Anscheinend ist geplant, die jetzt veröffentlichten Ausführungsvorschriften nochmals zu ändern, bzw. zu korrigieren. Selbstverständlich ist der TuS Freiberg bemüht, alle kurzfristig zu informieren.

Pressemitteilung des WLSB:

Pragmatische Lösung für den Kinder- und Jugendsport muss her
  • Testpflicht von Kindern unter 14 Jahren belastet das Ehrenamt
  • Regelungen für Schulen müssen auch für Vereine gelten
  • Öffnungsperspektive auch für Kontaktsportarten

Freiberg a. N.| Die Freude über die Öffnungsperspektiven für den Sport war groß, wurde nun aber schnell getrübt – zumindest den Kinder- und Jugendsport betreffend. Das Sozial- und das Kultusministerium Baden-Württemberg haben sich darauf geeinigt, dass alle Personen ab sechs Jahren für die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Hiervon erfasst sind auch Kinder unter 14 Jahren sowie deren Trainer*innen beim Vereinssport in 20-er Gruppen.

Die ministerialen Vertreter*innen nennen es einen Kompromiss. „Doch tatsächlich ist die Entscheidung wirklichkeitsfern und praxisfremd. Das hat nichts mit einem geregelten Ablauf in einem Sportverein zu tun und entbehrt jeglicher Logik“, erklärt WLSB-Präsident Andreas Felchle. Im Bundesvergleich glänzt das Land mit der Regelung nicht unbedingt. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel dürfen Kinder bis einschließlich 14 Jahren im Außenbereich ohne Test in 20-er Gruppen trainieren. „Die Testpflicht für unsere Jüngsten stellt das Gegenteil von Lockerungen für den Sport dar und belastet das Ehrenamt bis auf das Äußerste“, kritisiert Felchle.

Dabei wäre es doch so einfach. In vielen Schulen wird ohnehin getestet, ein Test hat dort eine Gültigkeit von 48 Stunden. „Was für die Schulen gilt, muss auch für die Vereine gelten“, fordert Manfred Pawlita, WLSB-Vizepräsident Sportkreise und Vereine. „Wer montags und mittwochs in der Schule getestet wird, sollte keinen weiteren Test für die Teilnahme am dienstags und donnerstags-Vereinssport benötigen, sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich. Und der Wegfall der unsäglichen Testpflicht wäre dann logisch in sich.“ Das gelte auch für die 14- bis 18-Jährigen.

Es braucht also praktikable Lösungen. Bei deren Entwicklung die Ministerien bisher auf die Vereinskompetenz verzichtet haben. „Es gibt unzählige Personen im Sport, auch im WLSB, die an der Basis tätig sind und viel Ahnung von den Abläufen dort haben. Wir wären offen für Gespräche“, erklärt Pawlita, der zudem Geschäftsführer eines 4000 Mitgliederstarken Sportvereins ist. Denn wer so viel über basisdemokratische Arbeit rede, müsse diese auch inhaltlich umsetzen. So würde man sich künftig viele Unstimmigkeiten sparen können.

Eine weitere Problematik: Für viele Kontaktsportarten gibt es immer noch keinerlei Öffnungsperspektive. „Insbesondere die Kinder müssten sich wieder ihrem natürlichen Bewegungsdrang hingeben dürfen. Spielformen mit etwas mehr Kontakt, wie Fang- oder Ballspiele, müssen wieder erlaubt werden“, so der WLSB-Vizepräsident.

 


Weitere Artikel

Beliebte Artikel