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StartLokalesKornwestheimStadtbücherei kann voraussichtlich Dienstag wieder öffnen

Stadtbücherei kann voraussichtlich Dienstag wieder öffnen

LokalesKornwestheimStadtbücherei kann voraussichtlich Dienstag wieder öffnen

Kornwestheim.| Sofern die Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg weiterhin stabil bleibt, kann die Stadtbücherei Kornwestheim voraussichtlich ab kommenden Dienstag, 1. Juni 2021, wieder ohne vorherige Terminvergabe besucht werden. Die Personenanzahl ist dann auf 55 Personen begrenzt. Besucherinnen und Besucher ab 6 Jahren müssen dann einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Coronatest beziehungsweise einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Die Identität der Personen muss mit einem Personalausweis bestätigt werden. Es gibt kein Zeitlimit mehr und auch die Sitzgelegenheiten werden wieder aufgebaut. Der Datenerhebungsbogen muss trotzdem weiterhin ausgefüllt werden. Ebenfalls gilt für den Besuch in der Stadtbücherei die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes.

Es fallen wie gewohnt Versäumnis- und Mahngebühren an. Die Ausleihfristen werden nicht automatisch verlängert. Die Rückgabe von Medien ist über die Außenrückgabe 24 Stunden sieben Tage die Woche möglich. Sollte die Außenrückgabe kaputt sein oder nicht wie gewohnt funktionieren, bittet die Stadtbücherei um einen kurzen Hinweis, damit der Fehler schnellstmöglich behoben werden kann.

Teststellen im Landkreis
Die Stadt Kornwestheim bietet momentan an insgesamt vier Corona-Teststellen im Stadtgebiet kostenlose Schnelltests an. Termine können entweder online unter https://kornwestheim.covid19-testtermin.de/online oder telefonisch unter 07154-202-8021 vereinbart werden.

Eine Übersicht aller Corona-Teststellen im Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier: https://lra-ludwigsburg.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=35adaac3e1e7489c8675083f8642ada7

Nachweise
Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Für Geimpfte gilt: Sie müssen ihren Impfausweis vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind.

Genesene müssen einen Nachweis von ihrem Hausarzt oder dem Landratsamt erstellen lassen. Genesene, die geimpft wurden, gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Auch hier muss der Hausarzt oder das Landratsamt einen Nachweis ausstellen. Zusätzlich ist der Impfnachweis notwendig.


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