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StartAktuellÖffnungen im Rems-Murr-Kreis ab 31. Mai

Öffnungen im Rems-Murr-Kreis ab 31. Mai

AktuellÖffnungen im Rems-Murr-Kreis ab 31. Mai
  • Inzidenz stabil unter 100: Bundesnotbremse tritt außer Kraft
  • Gastronomie und Freizeiteinrichtungen dürfen mit Auflagen öffnen

Rems-Murr-Kreis.| Im Rems-Murr-Kreis tritt ab Montag, 31. Mai, die Bundesnotbremse außer Kraft. Ausschlaggebend für die damit verbundenen Öffnungsschritte ist die 7-Tage-Inzidenz, die im Rems-Murr-Kreis seit fünf Tagen in Folge unter 100 liegt.

Damit gelten dann im Rems-Murr-Kreis ab Montag, 31. Mai, die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes in der jeweils aktuellen Fassung. Treffen sind dann mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten möglich, Kinder bis 13 Jahre, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Zudem tritt Öffnungsschritt 1 des Landes-Stufenplans in Kraft. Mehr Infos unter www.rems-murr-kreis.de/corona.

„Ich bin erleichtert, dass die Zahlen nach einem Rückschlag vor Pfingsten derzeit kontinuierlich sinken und die Bundesnotbremse auch im Rems-Murr-Kreis außer Kraft tritt. Besonders freut es mich für die gebeutelte Gastronomie und Kulturszene, die nun einen Perspektive haben. Auch für den Sport ist es ein echter Lichtblick“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Jetzt gilt es das Erreichte nicht zu verspielen: Lassen Sie uns gemeinsam umsichtig bleiben und wenn wir konsequent beim Öffnen die „3G-Regel“ einhalten, dann besteht eine reelle Chance auf einen Sommer mit mehr Normalität.“

Mit Auflagen, Test- und Hygienekonzept darf u.a. folgendes öffnen:

  • Gastronomie (6 bis 21 Uhr),
  • Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-Anlagen, Bootsverleih),
  • Beherbergungsbetriebe für touristische Übernachtungen (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze),
  • Kulturveranstaltungen außen bis 100 Personen, Galerien und Museen,
  • Kontaktarmer Sport außen bis 20 Personen,
  • Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang

Im Einzelhandel gilt weiterhin Click & Meet. Körpernahe Dienstleistungen sind weiter mit Termin erlaubt. Neu ab 31. Mai: Nur, wenn Maske tragen dabei nicht möglich ist (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnelltest benötigt.

Öffnungen mit der „3G-Regel“? Der Rems-Murr-Kreis ist gut vorbereitet!

Die Öffnungen sind eng an die „3G-Regel“ geknüpft: Geimpft –Genesen –Getestet. Alle Infos zu den Nachweismöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Landkreises tagesaktuell.

Der Rems-Murr-Kreis ist für die Öffnungen mit den „3G“ gewappnet: Getestet zu werden, ist im Landkreis mit seinem flächendeckenden Netz an Schnelltestzentren (rund 160 Testzentren sind in COSAN eingebunden) und überwachten Testmöglichkeiten in vielen Betrieben und dem digitalen Nachweis mit RMK-COSIMA sehr niederschwellig möglich. Die App bindet auch die Ergebnisse von überwachten Selbst-Schnelltests ein, die in Schule und Betrieb gemacht werden. Auf diese Weise können Testergebnisse ganz einfach und digital zur Eintrittskarte für den Einzelhandel, für die Gastronomie oder das Freibad werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest.

Erläuterungen zur Inzidenz
Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rems-Murr-Kreis am Freitag, 28. Mai, bei (gerundet) 48. Maßgeblich für die Lockerungen sind allerdings die Inzidenzen, die das RKI täglich verkündet. Diese orientieren sich an den Landkreiszahlen des Vortags. Sprich: Die Kreisverwaltung weiß schon am Freitag, dass der offizielle RKI-Wert von Samstag unter 100 – und sogar unter 50 – liegt. Die 50er-Schwelle hat der Rems-Murr-Kreis seit Mitte März nicht mehr unterschritten. Sollte die Inzidenz fünf Tage stabil unter 50 bleiben, kommt es am übernächsten Tag zu weiteren Lockerungen laut Corona-Verordnung des Landes.


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