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StartAktuellDie Bundesnotbremse gilt ab Samstag im Rems-Murr-Kreis

Die Bundesnotbremse gilt ab Samstag im Rems-Murr-Kreis

AktuellDie Bundesnotbremse gilt ab Samstag im Rems-Murr-Kreis
  • Inzidenzwert 165 wurde mehr als drei Mal überschritten
  • Schulen und Kitas müssen schließen

Rems-Murr-Kreis.| Nachdem die Bundesnotbremse nun beschlossen wurde, stellt der Rems-Murr-Kreis offiziell fest, dass der Schwellenwert 165 bereits an mehr als drei Tagen in Folge überschritten wurde. Diese öffentliche Bekanntmachung wird auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises (gleich auf der Startseite unter dem Button „Öffentliche Bekanntmachung“) und in den Zeitungen veröffentlicht. Die Bundesnotbremse gilt somit im Rems-Murr-Kreis ab Samstag, 24. April.

Landrat Dr. Richard Sigel hatte Schulen, Kitas und Tageseltern sowie die Städte und Gemeinden bereits am Donnerstagnachmittag in einem Schreiben vorgewarnt, dass es aller Voraussicht zu einer Schließung der Schulen und Kitas ab Montag kommen wird.

Die Regeln für die Notbetreuung sind in der Corona-Verordnung geregelt. Das Land hat über die Medien angekündigt, die Verordnung am heutigen Freitag neu zu fassen und die Regeln zu den Ausnahmen vom Fernunterricht in den Schulen sowie die Regelungen für die Notbetreuung identisch fortzuführen. Stand Freitagmittag liegt aber noch keine rechtliche Grundlage für die kommende Woche vor.

„Wir sind in dieser Pandemie einmal mehr in der misslichen Lage, dass wir kurz vor dem Wochenende keine klaren Regelungen von Seiten des Landes für die kommende Woche vorliegen haben“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Wir bauen darauf, dass die Regelungen für Schulen und Kitas dieselben bleiben. Für die Schulen und Kitas wäre es ein Unding, mal wieder am Wochenende alles umzuplanen. Deshalb würden wir als Landratsamt im Zweifel die entsprechenden Regelungen treffen.“

Von der Schließung der Schulen und Kitas sind nach der bisherigen Corona-Verordnung des Landes ausgenommen: Die Notbetreuung für Kita-Kinder, für die Jahrgangsstufen 1 bis 7, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.


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