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Freitag, 29. März , 2024

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Amateur- und Freizeitsport mit Einschränkungen wieder möglich

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Freiberg a. N.| Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Stadt Freiberg als Eigentümerin der Sportaußenanlagen hat daraufhin beschlossen, dass ab Mittwoch, 10. März, deren Nutzung im Rahmen der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung stattfinden kann.

Folgende Sportstätten sind betroffen:

Sportanlagen am Wasen
Stadionplatz mit Leichtathletikanlagen, Platz 1, Platz 3 und der Kunstrasenplatz. Platz 2 ist derzeit noch gesperrt.

Lugaufsportplatz
Grundsätzlich gilt, dass Umkleiden und Duschen nicht genutzt werden dürfen. Entgegen der Erstausfertigung der Verordnung ist die Toilettenbenutzung erlaubt.

Über mögliche Änderungen der Maßnahmen aufgrund sinkender oder steigender Inzidenzzahlen werden Sie auf unserer Homepage von uns informiert.

Um die städtischen Sportplätze wieder nutzen zu können, haben wir angepasste Hygienekonzepte eingereicht.

Abteilungsbezogene Konzepte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes werden derzeit erstellt und über die vielfach eingerichteten WhatsApp – Gruppen werden die Übungsleiter Kontakt aufnehmen. Dies betrifft derzeit hauptsächlich die Sportarten, die auf den Außenanlagen ausgeübt werden können. Alle startenden Sportangebote werden auf den Abteilungsseiten der Homepage kommuniziert.

Selbstverständlich sind alle bemüht, auch für die anderen Sportarten regelkonforme Möglichkeiten zur Ausübung des Sports zu finden.

Der Stufenplan der Landesregierung sieht weitere Möglichkeiten zur Lockerung vor, wenn die Inzidenzzahlen konstant über mehrere Tage hinweg unter 50 sinken.

Die Sporthallen bleiben für den Vereinssport bis auf weiteres geschlossen.


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