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Kostenloses Corona-Testangebot startet

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Sachsenheim.| Neues Corona-Testzentrum ab 15. März im Kulturhaus. Testungen nach Online-Terminvereinbarung. Kooperation von Stadtverwaltung, DRK und Apotheken.

Das Land stellt im Rahmen seiner Teststrategie den Kommunen bis 31. März insgesamt drei Millionen Schnelltests zur Verfügung. Dieses kostenlose Testangebot richtet sich, über die bisher testberechtigten Personengruppen hinaus, vorrangig an

Personen die in Kontakt stehen zu vulnerablen Personengruppen (z.B. pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 besteht),

Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld haben (z.B. mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte, Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher, Beschäftigte in der Justiz, Beschäftigte im öffentlichen Verkehr, Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften), Schülerinnen und Schüler, Eltern, Beschäftigte in der Jugendhilfe, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Zur Umsetzung dieses kostenlosen Testangebotes richtet die Stadt Sachsenheim in Kooperation mit den Sachsenheimer und Sersheimer Ortsvereinen des Deutschen Roten Kreuzes und zwei ortsansässigen Apotheken ab 15. März ein Testzentrum im städtischen Kulturhaus ein.

Wie vereinbare ich einen Testtermin?
Für die Terminvergabe und weiteren Abwicklung der Testungen kommt ein spezielles Online-Tool zur Anwendung. Freie Testtermine und alle zugehörigen Informationen sind ab Donnerstag, 10. März auf der städtischen Homepage zu finden.

Hinweise:
Testungen werden zusätzlich in der Bahnhof-Apotheke und in der Schloßapotheke angeboten. Die Terminvereinbarung mit der Bahnhof-Apotheke findet online statt. Die Terminvergabe bei der Schloßapotheke erfolgt ausschließlich auf telefonische Anfrage unter 07147-6328.
Beschäftigte von Schulen und Kindertageseinrichtungen können nicht im kommunalen Testzentrum getestet werden, sondern ausschließlich in den beteiligten Apotheken.

Was ist im Rahmen der Testung zu beachten?
Vor Ort gelten die üblichen Hygienemaßnahmen. Das Tragen einer medizinischen oder FFP 2- Maske ohne Ausatemventil ist Pflicht. Die Maske darf nur für den Test abgenommen werden.
Die Testabnahme findet ausschließlich durch geschultes Personal statt.
Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die Krankheitssymptome haben oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten.
Es gilt der übliche Mindestabstand im Wartebereich.
Es ist je Person und Testung ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass) mitzubringen.
Für die Durchführung der Testung erklärt sich jede Person schriftlich mit der Nutzung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zu behördlichen Zwecken einverstanden.
Das Testergebnis wird im Nachgang per E-Mail zugesendet oder nach Wartezeit in gedruckter Form ausgehändigt.
Im Falle eines positiven Testergebnisses müssen sich betroffene Personen umgehend in häusliche Quarantäne begeben und den Hausarzt darüber informieren. Das positive Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss dann durch einen PCR-Test überprüft werden. Gemäß den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes werden die persönlichen und die unmittelbar mit der Testung zusammenhängenden Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Dieses wiederum setzt sich zwecks weiterer Abstimmung zeitnah mit der positiv getesteten Person in Verbindung.

Weitere Hinweise zum kommunalen Testzentrum und darüber hinausgehende Informationen sind unter www.sachsenheim.de abrufbar.


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