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Samstag, 20. April , 2024

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Corona-Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger

LokalesFreibergCorona-Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger
Ab Montag, 8. März in der Stadthalle möglich



Freiberg a. N.| Ab Montag, den 08.03.21 hat jede Bürgerin und jeder Bürger den Anspruch, wöchentlich kostenlos getestet zu werden. Ein solches Testangebot wurde in Kooperation mit der Stadt Freiberg und mit Jan Siegel, dem Inhaber der ortsansässigen Palm‘schen Apotheke am Rathaus organisiert. Die Testmöglichkeit steht ab Montag, 8. März für die Bürgerschaft in der Stadthalle zur Verfügung.

So melden sich Testwillige an:
Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf www.coronatest-lokal.de anmelden. Zunächst kann zwischen den verschiedenen Testzentren in Bietigheim, Bissigen, Neckarwestheim und Freiberg gewählt werden. Bei einer Ersttestung klickt der oder die zu Testende auf „Wunschtermin reservieren“. Anschließend werden einige Fragen gestellt zu Körpertemperatur und möglichen Symptomen einer akuten Erkrankung. Personen mit Symptomen einer akuten Corona-Erkrankung können sich hier nicht testen lassen, sondern sollten eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. 

Dann kann zwischen den unterschiedlichen Tagen und weiter unten auf der Seite zwischen den einzelnen Terminen gewählt werden. Nach dieser Auswahl werden die persönlichen Daten abgefragt.

WICHTIG: Hier wird auch nach der Art der Abrechnung gefragt. Hier ist die Option „Kostenfrei gemäß Coronavirus-Testverordnung des Bundes“ zu wählen. Aktuell ist hier noch zu lesen, dass ein Nachweis zu erbringen ist, dass man zum berechtigten Personenkreis gehört. Da der Bund diesen Personenkreis auf alle Bürgerinnen und Bürger erweitert hat, kann jedoch auf einen Nachweis verzichtet werden. Anschließend muss noch angegeben werden, zu welcher „Gruppenzugehörigkeit nach Coronavirus-Testverordnung“ man gehört. Hier darf und soll aktuell irgendeine Option gewählt werden, auch wenn diese nicht zutrifft. Denn ab 08.03. ist eine Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen nicht mehr notwendig. Diese nicht zutreffende Angabe ist aktuell im System noch notwendig. Die Website wird bald an die neuen Regelungen angepasst, so dass diese „nicht zutreffende“ Angabe dann nicht mehr ausgewählt werden muss.

Nach dieser letzten Eingabe wird eine Mail auf die angegebene Mailadresse gesandt. Deren Anhang muss ausgedruckt und unterschrieben zum Termin mitgebracht werden.


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