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StartAktuellSchnelltests in Bietigheim-Bissingen

Schnelltests in Bietigheim-Bissingen

AktuellSchnelltests in Bietigheim-Bissingen
Schnelltests auf Covid-19-Infektionen jetzt auch für jedermann möglich in Bietigheim-Bissingen

Bietigheim-Bissingen.| Seit einer Woche sind die Testzentren der Apotheke im Kaufland in Bietigheim-Bissingen in Betrieb. Zunächst wurden dort nur die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schulen getestet, die seit 22.02.2021 vom Land Baden-Württemberg zweimal wöchentlich kostenfreie Schnelltests erhalten. Ab sofort öffnet Apotheker Andreas Bühler die Testzentren auch für die Öffentlichkeit. Wer möchte, kann in die Sporthalle am Viadukt kommen – Gymnastikraum im EG – oder in das DLRG-Heim am Hallenbad Bissingen. Zuvor sind Anmeldungen nötig: entweder online über die Webseite www.coronatest-lokal.de oder persönlich in der Apotheke im Kaufland oder in der Apotheke am Unteren Tor. Wer keinen Berechtigungsschein für einen kostenfreien Test hat, z.B. als Erzieherin oder Lehrer, muss derzeit noch 29,90 Euro für den Test bezahlen.

Die Öffnungszeiten der Testzentren sind auf der Webseite zu finden. Wenn Firmen oder interessierte Bürger zu anderen Zeiten das Testzentrum nutzen möchten, steht Andreas Bühler gerne für eine Anpassung der Öffnungszeiten zur Verfügung. Einfach bei ihm melden, per Mail an [email protected] oder persönlich in der Apotheke. Die Tests werden von medizinisch geschultem Personal durchgeführt, wobei auch DRK und DLRG helfen. Die Tests sind offiziell zugelassene Antigen-Schnelltests, die einen Abstrich im vorderen Nasenbereich beinhalten, also sehr schnell durchzuführen sind. Mit der Anmeldung verbunden ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten, damit die getestete Person unmittelbar nach Auswertung des Testergebnisses ihr Resultat telefonisch und/oder per Mail erhalten kann. Sollte ein positives Ergebnis entdeckt werden, die Person also eine Infektion aufweisen, muss sofort ein Arzt aufgesucht werden, um einen sicheren PCR-Test durchzuführen. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert und die persönliche Quarantäne eingehalten werden. Betroffene erhalten in solchen Fällen eine umfassende Aufklärung von der Apotheke.


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