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Kitas und Schulkindbetreuung sind von Warnstreik betroffen

LokalesKornwestheimKitas und Schulkindbetreuung sind von Warnstreik betroffen

Kornwestheim.| In dieser Woche finden weitere Warnstreiks im Öffentlichen Dienst statt. Davon sind am Donnerstag, 15. Oktober 2020, auch städtische Kindertagesstätten in Kornwestheim und in Pattonville betroffen. Mehrere Einrichtungen sind komplett geschlossen, einige Kitas haben nur teilweise geöffnet. Eine Notbetreuung kann coronabedingt nicht angeboten werden. Die Eltern werden per Aushang informiert.

Es ist aber durchaus möglich, dass weitere Kitas bestreikt werden. Die Erzieherinnen haben das Recht, ihre Arbeit spontan niederzulegen. Wegen des Streiks bleibt auch die Schulkindbetreuung an der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule ganztägig geschlossen.

Komplett geschlossen bleiben am Donnerstag wegen des Warnstreiks die Kitas Bolzstraße, Villeneuvestraße und Weimarstraße in Kornwestheim. In Pattonville sind die Kitas Ost, Mitte und Süd geschlossen In der Betreuungseinrichtung Lessingstraße ist die Krippe an diesem Tag geschlossen, eine Betreuung im Kindergarten wird angeboten. In der Kita Otterweg bleiben die Gruppen A, D, und E geschlossen, die Gruppen B und C sowie die inklusive Gruppe sind geöffnet. In der Kita Rosensteinstraße findet keine Betreuung für die Kinder der Gruppe B statt, Kinder der Gruppe A werden von 8 bis 13 Uhr betreut. In der Kita Neckarstraße ist die rote Gruppe von der Schließung betroffen. Die Kinder der grünen und blauen Gruppe werden von 7.30 bis 15.30 Uhr, die Krippenkinder von 7.30 bis 15.30 Uhr betreut.

Nicht von dem Streik betroffen sind die Kitas Daimlerstraße, Jakob-Sigle-Platz, Kirchstraße, Starenweg 1 und Starenweg 2, Bebelstraße und Karlstraße.

In Pattonville sind die Kitas Pattonville Ost, Pattonville Mitte und Pattonville Süd geschlossen. Die Kita Pattonville Nord ist geöffnet. Der Hort am Standort Realschule ist ebenfalls zu. An der Grundschule wird nur eine Betreuung für die Hortkinder der Klasse eins und zwei angeboten, allerdings ohne Frühdienst.

Eine Ersatzbetreuung wie zuletzt im Jahr 2015 ist aufgrund der coronabedingten Beschränkungen nicht möglich. Vor fünf Jahren waren Kinder aus verschiedenen Gruppen gemischt und zusammen betreut worden. Zudem wurden Betreuungskräfte an verschiedenen Standorten eingesetzt. Das alles ist in diesem Jahr nicht zulässig, um mögliche Ansteckungen zu verhindern.

An der Philipp-Matthäus-Hahn-Gemeinschaftsschule sind die Module eins, zwei und drei der Schulkindbetreuung von dem Warnstreik betroffen. Das bedeutet, dass an diesem Tag keine Frühbetreuung stattfindet und für alle Kinder die Schule nach dem Unterricht endet. Das für die Ganztagsschule verpflichtende Mittagsband für Ganztagskinder ist von dem Streik nicht betroffen. Die Schulkindbetreuung an den drei anderen Grundschulen findet wie gewohnt statt.

„Die Erzieherinnen und Erzieher haben gegenüber der Kornwestheimer Stadtverwaltung angekündigt, dass sie sich am Warnstreik beteiligen wollen“, so Birgit Scheurer, Leiterin des Fachbereichs für Kinder, Jugend und Bildung bei der Stadt Kornwestheim. Die Eltern werden erfahrungsgemäß mit einem entsprechenden Aushang im Vorfeld auf die geplante Schließung der Einrichtung aufmerksam gemacht.

Mit Bedauern reagiert Kornwestheims Oberbürgermeisterin Ursula Keck darauf, dass nun städtische Kindertageseinrichtungen bestreikt werden. Die vergangenen Wochen und Monate während des Lockdowns seien für Familien mit kleinen Kindern schwierig genug gewesen. Nach den Sommerferien war nun endlich wieder Normalität eingekehrt und wurde eine verlässliche Kinderbetreuung angeboten.

Der Anspruch auf Erstattung der Kita-Gebühren ist in der Gebührensatzung der Stadt Kornwestheim geregelt: Eine anteilige Rückerstattung oder Verrechnung mit der nächsten Zahlung erfolgt nur bei vorübergehender streikbedingter Schließung an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Tagen, heißt es darin. In Betreuungseinrichtungen mit eingeschränktem Betrieb können die Eltern nur dann mit einer Rückerstattung rechnen, wenn ihr Kind tatsächlich nicht betreut wird. Erhalten die Kinder aufgrund des Streiks keine Verpflegung, werden die dafür erhobenen Beiträge ebenfalls erstattet. Allerdings greift diese Regelung nur, wenn dies an sechs aufeinanderfolgenden Tagen der Fall ist.


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