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StartLokalesWaiblingenRückreise aus Risikogebieten: Melde-, Test- und Quarantänepflicht

Rückreise aus Risikogebieten: Melde-, Test- und Quarantänepflicht

LokalesWaiblingenRückreise aus Risikogebieten: Melde-, Test- und Quarantänepflicht

Waiblingen.| Die aktuellen Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg bestimmen, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben und sich unverzüglich bei der Stadtverwaltung ihres Wohnortes melden müssen.

Nachstehend die wichtigsten Regelungen bei der Einreise aus einem Risikogebiet im Überblick:

Kommt man aus einem Risikogebiet zurück, ist man verpflichtet,

  • sich bei seiner Einreise nach Baden-Württemberg unverzüglich bei seiner Wohnsitzgemeinde zu melden,
  • sich auf direktem Wege in vierzehntägige Absonderung zu begeben und
  • einen Corona-Test durchzuführen; der Test kann unter anderem bei niedergelassenen Ärzten, Testzentren oder Flughäfen (Stuttgart, Baden-Baden, Friedrichshafen u. v. m.) durchgeführt werden.
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Symptomfreiheit vorzulegen.

Dies gilt auch, wenn das Reiseziel erst während der Reise zum Risikogebiet wird. Die internationalen Risikogebiete werden auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht.

Wo muss ich mich melden?
Bei der Stadt Waiblingen ist das Bürgerbüro zuständig und hat für Reiserückkehrer, die in Waiblingen und den Ortschaften wohnhaft sind, die E-Mail-Adresse [email protected] sowie ein Online-Formular für diese Meldung eingerichtet.

Bitte kommen Sie nicht persönlich ins Rathaus, es gilt die häusliche Quarantäne. Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, ist das Bürgerbüro hierüber unverzüglich unter der Telefonnummer 07151 5001-2577 zu informieren.

Was gilt für die Quarantäne?
Die Quarantäne gilt für 14 Tage. In diesem Zeitraum ist es nicht gestattet, die Unterkunft zu verlassen sowie Besuch zu empfangen.

Wie kann ich von der Quarantänepflicht befreit werden?
Durch einen negativen Corona-Test kann die Quarantäne aufgehoben werden. Hierfür muss ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache dem Bürgerbüro vorgelegt werden, in welchem bestätigt wird, dass keine Anhaltspunkte bzw. Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Zusätzlich wird ein negativer molekularbiologischer Test (PCR-Test) benötigt, dessen Ergebnis nicht älter sein darf als 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, auf welchen sich das ärztliche Zeugnis stützt.

Die letztendliche Entscheidung trifft das Bürgerbüro. Bis dahin ist die Quarantäne einzuhalten. Sollten jedoch innerhalb von 14 Tagen Symptome auftreten, welche auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten (Husten, Fieber o. ä.), haben die Personen unverzüglich das Bürgerbüro hierüber zu informieren und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. 

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg (www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona) vorab, was bei der Einreise aus Risikogebieten im Ausland nach Baden-Württemberg zu beachten ist.

Weitere Informationen für Reiserückkehrer finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis: www.rems-murr-kreis.de.


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