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StartLokalesKornwestheimWiederaufnahme des Schulbetriebs am 4. Mai

Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 4. Mai

LokalesKornwestheimWiederaufnahme des Schulbetriebs am 4. Mai
Maßnahme unter strengen Hygieneauflagen

Kornwestheim.| Der Schulbetrieb wird sukzessive ab dem 4. Mai 2020 wieder aufgenommen. Die weiterführenden Schulen in Kornwestheim starten mit den Abschluss- und Vorabschlussklassen unter strengen Hygienemaßnahmen und -auflagen.

Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt am 4. Mai 2020 mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.

Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgt mit einer gründlichen und mit allen Beteiligten sorgsam abgestimmten Vorbereitung. Daraus sind zahlreiche Hygienemaßnahmen entstanden, die Oberbürgermeisterin Keck gemeinsam mit Birgit Scheurer, Fachbereichsleiterin für Kinder, Jugend, Bildung und der stv. Rektorin des ESG, Antje Barth, sowie Gerhard Link, Rektor der PMH Gemeinschaftsschule, der Öffentlichkeit vorstellten.

  1. Reinigungsmaßnahmen
  • Vor dem Start am 4. Mai 2020 wurde eine Grundreinigung in den Schulgebäuden durchgeführt.
  • Nicht genutzte Bereiche im Schulhaus werden von den Hausmeistern abgesperrt.
  • Eine Flächenreinigung erfolgt täglich (Tische, Türklinken, Griffe, Umgriff der Türen, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Telefone, Kopierer, Computermäuse, Tastaturen etc.)
  • Für eine bedarfsorientierte Flächenreinigung zwischendurch (z.B. Tische, wenn andere Schüler das Zimmer benutzen) werden geeignete Desinfektionstücher zum selbständigen Gebrauch in den Klassenräumen zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich werden die genutzten Toiletten zwei Mal täglich gereinigt. Der zeitliche Turnus wird auf den jeweiligen Schulbetrieb abgestimmt.
  1. Hygienemaßnahmen
  • Im Eingangsbereich aller Schulen wird ein Handdesinfektionsspender aufgestellt (analog der gesetzlichen Vorgaben für die Geschäfte).
  • Alle Bereiche werden komplett auf Papierhandtücher umgestellt:
  • Vorhandene Stoffhandtuchspender und Lufttrockner werden außer Betrieb genommen.
  • Alle Klassenzimmer werden mit Seife, Papierhandtüchern und Papierauffangbehältern ausgestattet.
  • Wiederauffüllbare Handdesinfektionsmittel werden für die Lehrerzimmer zur Verfügung gestellt. Ebenso Kanister zum Nachfüllen.
  • Die Schulen erhalten Kopiervorlagen für einheitliche Hinweisschilder zu den umzusetzenden Hygienethemen (Hände waschen, Lüften in den Pausen, Abstand halten) zur weiteren Verwendung.
  • Getränkeautomaten/ Süßigkeitenautomaten und Getränkebrunnen in den Schulgebäuden werden außer Betrieb genommen.
  • Spuckschutz für Schulsekretariate, Schulsozialarbeiter*innen sowie die Anmeldungen der Schulkindbetreuung sind bereits bestellt und teilweise bereits ausgeliefert.
  1. Abstandsgebot und Trennung von Schülergruppen
  • Zwischen den Personen ist nach der Verordnung des Landes ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, die Gruppengrößen sind daran auszurichten.
  • Laut Corona-Verordnung des Landes sollen der tägliche Betriebsbeginn, das tägliche Betriebsende und die Pausen durch eine zeitliche Staffelung so organisiert werden, dass das Abstandsgebot und eine Trennung der Schülergruppen eingehalten werden können.
  • Die Rektoren erläutern vor Ort die Details zu Abstand und Trennung von Schülergruppen
  1. Betretungsverbot
  • Schülerinnen und Schülern, denen die Teilnahme am Schulbetrieb noch nicht gestattet wurde, unterliegen einem Betretungsverbot. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen.
  • Sofern die Möglichkeit besteht, sollten die Schulen durch geeignete Maßnahmen unter Beachtung des Brandschutzes dafür Sorge tragen, dass keine Unbefugten das Schulgebäude betreten.

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