Bietigheim-Bissingen.| Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur weiteren Schließung der Kitas und Öffnung der Schulen erst ab 4. Mai 2020 wird in Bietigheim-Bissingen die Notbetreuung für Kinder von Eltern fortgesetzt. Bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen gilt vorerst weiterhin das, was bisher verfügt wurde. Eltern, die in wichtigen Bereichen arbeiten und dort nicht abkömmlich sind, können Anträge stellen. Die Liste der wichtigen Bereiche ist auf der Homepage der Stadt nachzulesen, unter den Hinweisen zur Corona-Krise. Sobald von der Landesregierung neue Hinweise zur Notbetreuung, insbesondere ein neuer Kriterienkatalog bekannt gemacht werden, werden diese den Anträgen zugrunde gelegt. Daher wird den Eltern, die künftig eine Notbetreuung benötigen, empfohlen, bereits jetzt einen Antrag zu stellen. Die Formulare und Email-Adressen für den Antrag sind auf der städtischen Homepage zu finden.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass nach dem Monat April auch im Monat Mai keine Gebühren für die Kinderbetreuung eingezogen werden. Dies gilt nicht, wenn eine Notbetreuung wahrgenommen wird.