Kornwestheim.| Um die Auswirkungen der Schließung der Kindergärten und Schulen aufgrund der Corona-Pandemie abzumildern, hat die Stadt Kornwestheim für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von bis zu 10 Arbeitstagen in bestimmten Fällen genehmigt.
Oberbürgermeisterin Ursula Keck findet die Umsetzung in Anlehnung an die Hinweise des Bundes und des Landes wichtig: “Damit können sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Betreuung ihrer Kinder konzentrieren.”
Die bezahlte Freistellung für die Kinderbetreuung ist vorläufig bis 19. April 2020 befristet und läuft als Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (Beamtinnen und Beamte) beziehungsweise Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (Tarifbeschäftigte). Insgesamt können bis zu 10 Arbeitstagen gewährt werden, wenn:
- eine tatsächliche Schließung einer Gemeinschaftseinrichtung, wie Kindertagesstätte, Tagesgroßpflegestelle, Eltern-Kind-Initiative (o. ä.) oder Schule, in Reaktion auf die Ausbreitung von „COVID-19“ vorliegt
- die von der Schließung betroffenen Kinder unter 12 Jahre alt sind.
- eine alternative Betreuung des Kindes bzw. der Kinder (auch in Notgruppen) ansonsten nicht sichergestellt werden kann.
- der Gewährung keine dienstlichen Gründe entgegen stehen.