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Neue Regelungen für den Alltag in der Corona-Krise

LokalesBietigheim-BissingenNeue Regelungen für den Alltag in der Corona-Krise

Bietigheim-Bissingen.| Die Stadt hat ihre Hinweise zu den aktuell geltenden Regelungen in der Corona-Krise aktualisiert. Sie sind auf der Homepage der Stadt www.bietigheim-bissingen.de zu finden.

Die Menschen im Land sind jetzt verpflichtet, größere Gruppen zu vermeiden. Man darf nur noch im Familienkreis zusammenkommen, auf Straßen und Plätzen dürfen nicht mehr als drei Personen zusammenbleiben. Auch bei privaten Versammlungen dürfen es nicht mehr als fünf Personen sein, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um Familienmitglieder, die in gerader Linie verwandt sind, wie Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder sowie die Lebenspartner, Ehegatten und die weiteren in einem Haushalt lebenden Personen. Erlaubt bleiben auch weiterhin Zusammenkünfte, die geschäftlich oder dienstlich erforderlich sind.

Geschlossen werden jetzt noch weitere Einrichtungen. Gaststätten müssen grundsätzlich schließen, sie dürfen nur noch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschlossen sind jetzt auch Frisöre, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-/Piercingstudios, Studios für kosmetische Fußpflege. Ebenfalls nicht öffnen dürfen Hotels u.ä. Einrichtungen, Camping- und Wohnmobilplätze. Diese Verbote gelten bis 19. April 2020.

Polizei und Ordnungsdienste der Stadt werden auch weiterhin unterwegs sein, um die Beachtung der Vorschriften zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung können Strafen verhängt werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Einwohner, die neuen verschärften Regeln strikt zu beachten. Es dient der Eindämmung der Infektionsraten und ist dringend nötig. Ein zu starkes Ansteigen der Infektionen würde das Gesundheitssystem überlasten und allen Menschen Schaden zufügen, auch jenen, die nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.


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