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Coronavirus: Stadt gibt Empfehlungen an Bevölkerung und Mitarbeitende

AktuellCoronavirus: Stadt gibt Empfehlungen an Bevölkerung und Mitarbeitende
  • Hinweise an Kindergärten und Schulen
  • Enge Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt

Ludwigsburg.| Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus hat die Stadtverwaltung jetzt Handlungsempfehlungen an die Bevölkerung gegeben. „Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist das höchste Gut, das es zu schützen gilt“, betont Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. „Wir halten engen Kontakt mit dem zuständigen Kreisgesundheitsamt. Wir nehmen die Sorgen der Menschen sehr ernst. Das Maß unseres Handelns ist die Besonnenheit, ohne die Gefahrenlage zu unterschätzen.“

Die Empfehlungen der Stadtverwaltung beinhalten:

  1. Das Gesundheitsamt im Landkreis Ludwigsburg hat eine Hotline für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Die Behörde ist zuständig für alle Fragen rund um den Bevölkerungsschutz (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/neues-zu-coronaviren/).
  2. Die Stadtverwaltung verfügt über einen „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE), dem die Dezernenten und die Leiter der Fachbereiche Feuerwehr und Bevölkerungsschutz sowie Organisation und Personal angehören. Der Stab tritt bei Bedarf zusammen und stimmt sich eng mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigsburg ab.
  3. Um die Eltern umfassend zu informieren, wird die Stadtverwaltung an allen Kindertageseinrichtungen und Schulen ab kommenden Montag Plakate aufstellen (siehe Anhang) und auf unserer Homepage www.ludwigsburg.de veröffentlichen. Zuvor hatte die Stadtverwaltung bereits die gestern erschienenen „Informationen zum Coronavirus“ vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus) umgehend an die Einrichtungen mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet.
  4. Als Arbeitgeberin hat die Stadt Ludwigsburg ihre Beschäftigen bereits zu Jahresbeginn in Zeiten von Grippe und Erkältungskrankheiten aus gegebenen Anlass auf die erforderlichen Verhaltensweisen hingewiesen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Erkrankungen mit Coronavirus wurden die Hinweise mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts aktualisiert.

Hier die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in Auszügen:

  • Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Niesetikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten(1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Dieses Verhalten ist auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einem Patienten hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
  • Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und vorsorglich 14 Tage zu Hause bleiben. Dies gilt auch für Mitarbeitende. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsbeschwerden) sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.
  • Für Reisende aus Regionen, in denen Coronafälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.
  • Für alle Flugreisende aus China gilt seit dem 15. Februar 2020 ein besonderes Verfahren. Unter anderem werden sie befragt, ob sie Kontakt mit Coronavirus-lnfizierten hatten oder sich im Infektionsgebiet aufgehalten haben. Personen an Bord, die offensichtlich krank sind oder eine ansteckende Krankheit haben könnten, müssen gemeldet werden.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen. Diese gelten auch für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung.


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