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StartAktuellWohngeldreform in Kraft getreten

Wohngeldreform in Kraft getreten

AktuellWohngeldreform in Kraft getreten
Mehr Menschen profitieren von höherem Wohngeld

Ludwigsburg.| In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise insbesondere in den Ballungsräumen deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise ausgeglichen.

Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, wird künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben. Außerdem wird es künftig alle zwei Jahre eine Anpassung des Wohngeldes geben. In Ludwigsburg erhalten derzeit rund 550 Haushalte Wohngeld. Diese Zahl wird sich durch die Wohngeldreform deutlich erhöhen.

Wohngeld kann in Ludwigsburg beim städtischen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen, Obere Marktstraße 1, Zimmer 109, Telefon (0 71 41) 9 10-30 45, beantragt werden. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Notwendig ist ein formaler Antrag mit Nachweisen zum Einkommen und zur Miete. Die entsprechenden Formulare gibt es direkt beim Fachbereich oder auf www.ludwigsburg.de. Wer bereits Wohngeld bekommt, muss keinen neuen Antrag stellen. Das Wohngeld wird automatisch angepasst.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Zuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Hier werden dann Kosten für Zins und Tilgung anstatt der Miete berücksichtigt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung.


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