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Ludwigsburg will mit zusätzlichen Maßnahmen die Luft verbessern

AktuellLudwigsburg will mit zusätzlichen Maßnahmen die Luft verbessern
Stadt und Regierungspräsidium legen Revision gegen Gerichtsurteil ein

Ludwigsburg.| Mit mehreren Maßnahmen reagieren Regierungspräsidium (RP) und Stadt Ludwigsburg auf die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zum Luftreinhalteplan. Demnach werden Stadt und RP im Januar 2020 gemeinsam prüfen, welche Maßnahmen festgelegt werden, um die Luft in Ludwigsburg zu verbessern und die Grenzwerte zu erreichen. Geprüft werden Maßnahmen wie neue Busspuren, Parkraumbewirtschaftung in der Süd- und Weststadt sowie Tempolimits. Einig sind sich RP und Stadt auch, das VGH-Urteil durch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen.

Der VGH hatte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land verurteilt, den für die Stadt Ludwigsburg geltenden Luftreinhalteplan zu ändern. RP und Stadt müssen demnach Maßnahmen anordnen, die geeignet sind, so schnell wie möglich den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Dazu gehören auch Fahrverbote. Diese können dann unterbleiben, wenn andere Maßnahmen denselben Effekt erzielen und der Grenzwert genauso schnell erreicht wird wie durch ein Fahrverbot.

Das RP und die Stadt werden bis zum 13.01.2020 gegen das VGH-Urteil Revision einlegen. Die nächsthöhere und damit höchste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, wird den VGH-Richterspruch prüfen. Bis dahin muss das Urteil nicht vollzogen werden. „Die Revision ist für uns aber kein Feigenblatt. Sobald wir uns mit dem RP über Maßnahmen verständigt haben, werden wir diese umsetzen“, kündigt OB Dr. Matthias Knecht an. „Wir sind zuversichtlich, dass wir 2020 den Grenzwert einhalten können“, so der OB, der auf eine positive Trendentwicklung verweist: Diese zeige in den drei Monaten August bis Oktober Werte von 41, 42 und 40 µg/m³.

Der an der Messstelle in der Friedrichstraße gemessene Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert für 2018 betrug 51 µg/m³, der Halbjahresmittelwert 49 µg/m³. Der Elf-Monatsmittelwert für das Jahr 2019  liegt bereits bei 46 µg/m³ (Januar bis November 2019).


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