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Neue Regelungen für die Ludwigsburg Card

LokalesLudwigsburgNeue Regelungen für die Ludwigsburg Card
Rentner werden jetzt stärker berücksichtigt

Ludwigsburg.| Der Kreis der Berechtigten für die Ludwigsburg Card wird erweitert auf Haushalte mit geringem Einkommen, in denen nur eine Person lebt. Damit entfällt die bisherige Voraussetzung, dass ein oder mehrere kindergeldberechtigte Kinder in der Familie leben müssen. Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen für den Bezug der Ludwigsburg Card angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2020.

Seit 2011 gibt es die Ludwigsburg Card in Scheckkartenformat mit einem Gutscheinheft. Durch Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Sportangebote ermöglicht sie Menschen mit geringem Einkommen eine verbesserte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Stadt.

In den vergangenen Jahren wurde der Kreis der Berechtigten auf Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag erhalten, erweitert. Die letzte Anpassung der Einkommensgrenzen erfolgte im Jahr 2017. Die Einkommensgrenzen für die Ludwigsburg Card orientieren sich an den Regelsätzen der Grundsicherung, die jährlich angepasst werden.

Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Leistungen der Ludwigsburg Card gut angenommen werden. Der verbilligte oder kostenlose Einritt ins Blühende Barock und die Eintrittskarten für die Bäder sind sehr begehrt, aber auch das Angebot der Stadtbücherei und die karitativen Angebote werden gerne genutzt.

Bislang erhielten allerdings Personen, die nicht mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenlebten, keine Ludwigsburg Card, wenn sie keine Sozialleistung erhalten. Besonders betroffen davon waren Menschen mit niedrigen Renten, die für den Bezug von Grundsicherung aber zu hoch sind. In dieser Gruppe ist die Anzahl der Personen, die aus Scham oder Angst vor hohem bürokratischem Aufwand auf einen Antrag einer Sozialleistung verzichten, besonders hoch. Sehr häufig wurde bei der Ausgabestelle der Ludwigsburg Card auch bemängelt, dass gerade der Kreis der Rentner ohne Sozialleistung komplett von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen ist.

Die Stadtverwaltung reagiert nun darauf mit der Erweiterung des berechtigten Personenkreises. Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen so angehoben, dass sie mindestens dem Bezug von Grundsicherung plus eines Zuschlags von 20 Prozent entsprechen.

Die Ludwigsburg Card und das entsprechende Gutscheinheft sind erhältlich beim Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen in der Oberen Marktstraße, Zimmer 114. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Montag von 14 bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.


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