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StartAktuellEuropäischer Rat entscheidet sich für Urheberrecht-Kompromiss

Europäischer Rat entscheidet sich für Urheberrecht-Kompromiss

AktuellEuropäischer Rat entscheidet sich für Urheberrecht-Kompromiss
Grütters: „Ein großer Fortschritt für den digitalen Binnenmarkt und für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft“

Nach nahezu zweieinhalb Jahren der Verhandlungen über die EU-Urheberrechtsreform hat der Europäische Rat heute dem bereits zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromiss förmlich zugestimmt.

„Nach zähem Ringen um die nötigen Anpassungen des Urheberrechts an die digitalen Rahmenbedingungen ist die Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie ein hart erkämpfter und wichtiger Erfolg. Ein zeitgemäßes Urheberrecht für einen digitalen Binnenmarkt ist wichtig für Künstlerinnen und Künstler, für Journalistinnen und Journalisten, für Verlage, für Kultur- und Gedächtniseinrichtungen und auch für die Nutzerinnen und Nutzer. Es stärkt die kulturelle und journalistische Vielfalt und eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa“, erklärte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters.

Eine Überarbeitung der urheberrechtlichen Regelungen für den digitalen Binnenmarkt war überfällig. Neben den viel diskutierten Themen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage und der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformen enthält die Reform zahlreiche weitere Verbesserungen, unter anderem bei der Verlegerbeteiligung, beim Urhebervertragsrecht, für den Erhalt des kulturellen Erbes, für digitale Nutzungen im Bildungsbereich und bei der Verfügbarkeit vergriffener Werke.

Mit Blick auf die Regelung zur Plattformhaftung sagte die Staatsministerin: „Es war dringend notwendig, dass Urheber und sonstige Rechtsinhaber eine stärkere Position gegenüber solchen Plattformen erlangen, die zu einem erheblichen Teil von der kreativen Leistung und vom geistigen Eigentum ihrer Schöpfer leben und hohe Umsätze damit erzielen. Es ist deshalb richtig, dass bestimmte Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Dass diese Plattformen nun Lizenzen einholen müssen, war und ist primäres Ziel von Artikel 17. Für die Nutzerinnen und Nutzer ist überdies von Vorteil, dass sie selbst künftig nicht mehr haften, wenn Lizenzvereinbarungen abgeschlossen werden.“

Zur Verlegerbeteiligung sagte Grütters: „Die Regelungen zur Verlegerbeteiligung können nun endlich umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Verlage wieder einen echten Beteiligungsanspruch erhalten. Denn nur so kann die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der engen Zusammenarbeit zwischen Autorinnen und Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften innerhalb eines klaren Rechtsrahmens fortgesetzt werden. Dies ist nicht zuletzt für kleinere Verlage unabdingbar, die aufgrund der Rechtsprechung noch immer mit massiven finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Eine vielfältige Literatur- und Verlagslandschaft ist jedoch ein wichtiger Teil unseres kulturellen Reichtums in Deutschland und Europa.“

Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger sagte die Staatsministerin: „Auch im digitalen Zeitalter müssen Presseverlage, Journalistinnen und Journalisten verlässliche und qualitativ hochwertige Informationen liefern. In Zeiten immer komplexerer Sachverhalte und gleichzeitig wachsender Desinformation ist eine freie Presse auch ein Garant für eine offene Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Das Leistungsschutzrecht würdigt die Arbeit der Presseverlage, stärkt deren Position und trägt zur Refinanzierung journalistischer Inhalte bei. Das in Deutschland bereits gesetzlich eingeführte Leistungsschutzrecht ist damit nun auf europäischer Ebene abgesichert.“

Abschließend bemerkte die Staatsministerin zur Diskussion um die Reform: „Das Urheberrecht hat sich seit den 90er Jahren von einer Spezialisten-Materie zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das sehr viele, nicht zuletzt junge Menschen, in ihrem Alltag betrifft. Dies spiegelt auch wider, wie sehr sich der Kontext urheberrechtlicher Nutzungen in den vergangenen Jahren gewandelt hat und wie notwendig es war, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Die zweijährige Umsetzungsfrist bietet uns die Möglichkeit, mit den Beteiligten in einen Dialog zu treten, um alle Interessen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Bei den Themen Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Verlegerbeteiligung muss und kann eine zeitnahe Umsetzung erfolgen.“


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