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StartLokalesBietigheim-BissingenRadfahrkontrollen in der Fußgängerzone

Radfahrkontrollen in der Fußgängerzone

LokalesBietigheim-BissingenRadfahrkontrollen in der Fußgängerzone
Sanktionen drohen nun!

Biwetigheim-Bissingen.| Am vergangenen Samstag, 23.03.2019, hat der städtische Ordnungsdienst in der Zeit von 10 bis 12 Uhr wieder eine Durchfahrtskontrolle in der Fußgängerzone durchgeführt. Die Posten standen auf Höhe des Rathauses und auf Höhe des Vodafone-Shops.

Angehalten wurden in dieser Zeit 21 Radfahrer, davon 15 Erwachsene, 2 Jugendliche (zwischen 14 und 17 Jahre alt) und 4 Kinder (unter 14 Jahre alt). Die Jugendlichen und Erwachsenen erhalten eine Verwarnung über 15 €, die Eltern der Kinder erhalten eine schriftliche „Ermahnung“.

Seit einiger Zeit werden in der Bietigheimer Hauptstraße immer wieder Kontrollen von Radfahrern angesetzt. Das Radfahren ist zwischen Einmündung Pfarrstraße und Fräuleinstraße auf der Hauptstraße zwischen 8.30 h und 6.30 h verboten. Lediglich frühmorgens, zwischen 6.30 h und 8.30 h, dürfen Radfahrer durchgängig durchfahren, allerdings auch unter Beachtung der Fußgänger, also in moderater Geschwindigkeit. In der restlichen Tageszeit müssen die Radfahrer den Weg über die Schieringerbrunnenstraße/Bei der Kelter nehmen, um zur Pfarrstraße bzw. zur Fräuleinstraße zu gelangen. Die Sperrung des abschüssigen Teils der Fußgängerzone basiert darauf, dass leider viele hier mit überhöhter Geschwindigkeit durchrasen und so die Fußgänger gefährden. Da die Sperrung leider nicht von allen Radfahrern beachtet wird, werden die Kontrollen und Sanktionen regelmäßig wiederholt.


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