Bietigheim-Bissingen.| Auf dem südlichen Abschnitt des Lothar-Späth-Carrés, dem im Entwurf beschlossenen Bebauungsplangebiet „Stuttgarter-, Freiberger-, Gartenstraße – 1. Bauabschnitt“, haben die Baumfällarbeiten begonnen. Es handelt sich hierbei u.a. um Zedern, Zypressen, Fichten und Mammutbäume. Ausgenommen sind einige Bäume im nördlichen Bereich, die später in die Grünfläche eingebunden werden sollen. Einige gefällte Baumstämme -wahrscheinlich Mammutbäume- sollen auf dem Spielplatz des 1. Bauabschnitts als Klettermöglichkeit eingebaut werden.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat den Grundstückseigentümern eine Befreiung zur Fällung von Bäumen nach der Baumschutzsatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen erteilt. Die Voraussetzung für die Befreiung liegt sowohl nach dem bestehenden Bebauungsplan als auch nach dem im Entwurf beschlossenen neuen Bebauungsplan vor laut einstimmigem Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2018. So stellen die betreffenden Grundstücksflächen, auf denen sich der Baumbestand befindet und für die die Fällung beantragt wurde, entweder überbaubare Fläche oder Erschließungsfläche dar. Da damit die Voraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung von der Baumschutzsatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen nach § 5 (2) Nr. 2 vorliegen, haben die Bauherren einen Anspruch auf Erteilung dieser Befreiung.
Entsprechende Ersatzpflanzungen, im Rahmen der Neubebauung, sind angeordnet.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen zum Schutz der Tiere keine Gehölzrodungen in der Zeit vom 1.3. bis 30.9. durchgeführt werden. Um diese Vorgabe einzuhalten, werden die Arbeiten noch rechtzeitig im Februar vorgenommen.