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StartAktuellDiesel-Verkehrsverbot gilt seit dem 1. Januar 2019

Diesel-Verkehrsverbot gilt seit dem 1. Januar 2019

AktuellDiesel-Verkehrsverbot gilt seit dem 1. Januar 2019
Stadt und Polizei beginnen mit ermahnenden Kontrollen

Stuttgart.| Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.

In den ersten vier Wochen des neuen Jahres werden Polizei und Stadt ermahnend kontrollieren und Verkehrsteilnehmer, die gegen das Diesel-Verkehrsverbot verstoßen, verwarnen. Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Mittwoch, 2. Januar: „Wir setzen darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an das Verbot halten. Dennoch berücksichtigen wir, dass viele vielleicht noch im Urlaub sind und sich noch nicht vorbereitet haben. Deshalb werden wir in der ersten Zeit ermahnen und aufklären.“

Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beinhaltet auch Ausnahmen vom Diesel- Verkehrsverbot. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen. Darunter fällt beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr. Die Versorgung der Bevölkerung ist damit auf jeden Fall gewährleistet. Weitere allgemeine Ausnahmen gelten unter anderem für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.

In berechtigten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel- Verkehrsverbot beantragen. Ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart bearbeitet die Anträge – sowohl für Verkehrsteilnehmer aus Stuttgart als auch aus der Region. Anträge können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/) sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an [email protected] gestellt werden.

Die genannten Öffnungszeiten gelten auch während der Weihnachtsferien: Vom 2. bis zum 4. Januar nimmt das Team Fragen und Anträge von 8.30 bis 13 Uhr persönlich entgegen, am 3. Januar zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr. Die Telefone sind an den genannten Tagen von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Bislang sind insgesamt 3745 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung eingegangen, davon stammt ein Großteil von Stuttgarterinnen und Stuttgartern. Da für diese eine Übergangsfrist gilt, werden derzeit die Anträge von Auswärtigen priorisiert bearbeitet. 778 Anträge wurden genehmigt, 851 Anträge abgelehnt.

Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.


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