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Dienstag, 16. April , 2024

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sich wählen lassen

Wählen und 
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Jugendgemeinderat Waiblingen

Waiblingen.| Die Waiblinger Jugend im Alter von 14 Jahren bis 19 Jahren kann von 18. bis 22. März 2019 das Gremium wählen, das sie vertritt: den Jugendgemeinderat, der für zwei Jahre die Belange der jungen Menschen in der Stadt besonders wahrnimmt. Die selbe Altersgruppe darf auch vom passiven Wahlrecht Gebrauch machen – also kandidieren und sich wählen lassen; neu bei der Wahl 2019 ist, dass auch die 18- und 19-jährigen noch mit von der Partie sein dürfen.

Für all’ jene, die sich zur Wahl stellen, gilt: die Bewerbungsfrist endet am 8. Februar, die 17 Kandidaten präsentieren sich erstmals am 14. März. Insgesamt sind 3 380 junge Leute wahlberechtigt und wählbar. Wer Freude daran hat, sich auf dieser lokalen Ebene für Kultur, Verkehr oder Umwelt einzusetzen und zum Gremium gehört, repräsentiert dieses auch gegenüber dem Gemeinderat der Stadt.

Ein solches Gremium existiert in Waiblingen seit 1994, es wird im kommenden Jahr die Wahl zum 13. Jugendgemeinderat sein.


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