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StartLebenAutoKeine Ausrede für Blinkmuffel: Fahrtrichtungsanzeige muss sein

Keine Ausrede für Blinkmuffel: Fahrtrichtungsanzeige muss sein

LebenAutoKeine Ausrede für Blinkmuffel: Fahrtrichtungsanzeige muss sein

Berlin.| Viele Verkehrsteilnehmer vergessen, beim Abbiegen oder Spurwechsel den Blinker zu setzen oder Handzeichen zu geben. Wenn ein Fahrer aber nicht klar kommuniziert, was er vorhat, kann es zu Missverständnissen und Unfällen kommen.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a. D.: „Ob Bequemlichkeit, Egoismus oder Regel-Unkenntnis, es gibt keine Ausrede für Blinkmuffel. Der Verkehrsraum ist ein sozialer Raum, in dem es ohne Kommunikation nicht geht. Blinken und Handzeichen sind einfache nonverbale Handlungen, die jeder beherrscht und die helfen, Absichten mitzuteilen und unnötige Konflikte, Frustration und Unfälle zu vermeiden.“

Wann muss ich?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, in welchen Situationen der Blinker oder das Handzeichen erforderlich sind – beispielsweise beim Abbiegen, Wechsel der Fahrspur, Überholen, Umfahren eines Hindernis, Anfahren aus Halte- und Parkposition oder bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr. Die Fahrtrichtungsanzeige muss immer gegeben werden, auch wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in direkter Nähe sind. Dadurch wird sie ein Automatismus, genau wie das Anschnallen oder der Schulterblick.

Wie muss ich?
Irgendwann oder irgendwie darf allerdings auch nicht geblinkt werden. Die Fahrtrichtungsanzeige muss „rechtzeitig und eindeutig“ erfolgen. Ein Auto- oder Motorradfahrer darf nicht nur einmal das Blinkzeichen geben, da dies leicht übersehen werden kann.

Für einen Radfahrer gilt, dass er sich falsch verhält, wenn er das Handzeichen erst gibt, wenn er sich schon im Abbiege- oder Überholvorgang befindet. Auch darf er nicht nur einen Finger abspreizen, sondern muss klar erkennbar die Hand heraushalten.


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