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StartLebenRatgeberRadfahrer müssen ausreichenden Sicherheitsabstand halten

Radfahrer müssen ausreichenden Sicherheitsabstand halten

LebenRatgeberRadfahrer müssen ausreichenden Sicherheitsabstand halten

Radfahrer müssen beim Überholen eines anderen Radfahrers oder eines Fußgängers auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Sie dürfen im Zweifel andere Verkehrsteilnehmer erst dann überholen, wenn diese den Überholenden wahrgenommen haben. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Konzerns Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (9 U 115/15) hin.

Im entschiedenen Fall berührte ein Radfahrer beim Überholen die neben ihm fahrende Radlerin mit der Schulter, sodass diese stürzte. Dabei zog sie sich so schwere Verletzungen zu, dass mehrere Operationen notwendig wurden. Sie verklagte den überholenden Radfahrer und machte unter anderem Schmerzensgeld und die Kosten einer Haushaltshilfe geltend. Der Beklagte rechtfertigte sich damit, dass die verletzte Radlerin auf dem zwei Meter breiten Radweg zu weit links gefahren und während des Überholvorgangs ein Stück weiter nach links geschwenkt sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah den überholenden Radfahrer in vollem Umfang als verantwortlich an. Der von ihm eingehaltene Abstand von rund 30 Zentimetern im Bereich des Ellenbogens sei zu gering gewesen. Er durfte nicht darauf vertrauen, dass die Radlerin ihre Fahrlinie während des Überholvorgangs strikt einhielt. Vielmehr musste er mit unvermeidlichen Schwankungen rechnen, zumal sie recht langsam fuhr und der Radweg einen unebenen Belag  aus Sand und Schotter aufwies. Falls der Radweg keinen ausreichenden Abstand zulasse, dürfe man erst überholen, wenn man nach einem Klingeln wahrgenommen wurde. Das Gericht sah keine Mitschuld bei der überholten Radfahrerin. Sie durfte in einem gewissen Abstand vom rechten Rand des Radweges fahren, um übliche Schwankungen in der Fahrlinie auszugleichen.

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